Risiko für Zahlungsausfall im Online-Handel gesunken

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Der Online-Warenhandel in Europa war im Jahr 2010 so zahlungssicher wie nie zuvor. Insgesamt sind etwa sieben von 10.000 finanziellen Transaktionen geplatzt. Bei deutschen Kunden, die mit Kreditkarte zahlten, lag die Chargeback-Quote bei nur zwei von 10.000 Transaktionen. Auch ist das Zahlungsausfallrisiko im Elektronischen Lastschriftverfahren im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken: Nur noch jede 55. Lastschrift wurde rückabgewickelt. 2009 war es noch jede 34.

Diese Ergebnisse brachte der E-Commerce-Report 2010 der Deutschen Card Services, einer Deutsche-Bank-Tochter, ans Licht. Für die Studie wurde eine Stichprobe aus rund 24 Millionen realen Kaufvorgängen ausgewertet.

„Der Online-Warenhandel hat zum einen deutlich geringer unter der Finanz- und Wirtschaftskrise als andere Branchen zu leiden. Zum anderen gab es hier deutlich weniger Zahlungsausfälle aufgrund von Betrugsversuchen zu beklagen“, sagte Jens Mahlke, Geschäftsführer der Deutschen Card Services. Der Einsatz der Sicherheitstechnologie „3-D Secure“ habe zur Senkung der allgemeinen Chargeback-Quote beigetragen. „3-D Secure“ wird von den größten Kreditkartenanbietern unter den Namen „Verified by Visa“ und „MasterCard SecureCode“ angeboten. Dabei gibt der Kunde zunächst seine Kreditkartennummer ein, dann wird eine Verbindung zum Kartenherausgeber hergestellt, bei der zusätzlich ein Passwort abgefragt wird, das zuvor zwischen dem Karteninhaber und seiner kartenausgebenden Bank vereinbart wurde. Erst wenn die Authentisierung erfolgreich war, wird die Kreditkartenzahlung ausgeführt.

Wie die Studie zudem ergeben hat, weisen Frauen im Vergleich zu Männern eine geringere Chargeback- und eine höhere Erfolgsquote auf. Männer betrügen auch im Online-Warenhandel häufiger als Frauen.

Die Gründe dafür, dass eine Zahlung nicht zustande kam, lagen aufseiten eines Kreditinstituts in mehr als der Hälfte aller Fälle darin, dass das Autorisierungssystem die Anfrage zurückgewiesen hat. In 15 Prozent war die verwendete Karte ungültig oder das Verfallsdatum der Karte überschritten. Eine Manipulation vermutete das Institut in rund sechs Prozent der abgelehnten Fälle.

Die Kunden haben eine bereits getätigte Zahlung hauptsächlich, nämlich in 61 Prozent der Fälle, zurückgezogen, weil der tatsächliche Karteninhaber die Zahlung nicht autorisiert hatte – etwa wenn der Sohn mit Papas Karte zahlte. In sieben von einhundert Chargeback-Verfahren hatten die Kunden die Dienstleistung oder die Ware nicht erhalten, nur bei 1,8 Prozent der Fälle hatten die Online-Shopper die erhaltene Ware zuvor an den Händler zurückgegeben.

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