Wetter.com verklagt Google auf Schadensersatz
Das Webportal wirft Google den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vor und hat in Deutschland nun Klage gegen den US-Konzern eingereicht.
Das Webportal wirft Google den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vor und hat in Deutschland nun Klage gegen den US-Konzern eingereicht.
Die Europäische Kommission hat ein Kartellverfahren gegen den US-Konzern Microsoft wegen des Verdachts von unfairen Praktiken bei der Teams-App eingeleitet.
Nach einem jahrelangen, markenrechtlichen Streit geht New Yorker in die nächste Runde – mit einer Kartellrechtsklage gegen Levi’s.
Der Ausbau des vierten deutschen Handynetzes von 1&1 läuft schleppend. Schuld daran soll eine kartellrechtswidrige Einmischung durch den Rivalen Vodafone sein.
Ab 1. Juni 2023 gilt das neue Vertriebskartellrecht auch für Verträge, die vor Juni 2022 abgeschlossen wurden.
Am ersten Juni läuft die Übergangsfrist für das Vertriebskartellrecht ab. Ab dann müssen auch Altverträge den neuen Vorschriften entsprechen.
Mehrere Großbrauereien sollen sich an einem Bierkartell beteiligt haben. Carlsberg wollte eine Einigung nicht hinnehmen und wurde zu einer Geldbuße verurteilt.
Das Kabinett hat die 11. Novelle des GWB beschlossen. Es soll sich um eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte handeln.
Die EU-Kommission hat Apple ihre Bedenken hinsichtlich bestimmter App-Store-Regeln für Musikstreaming übersendet.
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen PayPal eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass PayPal den Preiswettbewerb beschränkt.
Der faire Wettbewerb ist ein Kernelement unserer sozialen Marktwirtschaft. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass Unternehmen im Kampf um die Gunst der Kundschaft stetig Waren und Dienstleistungen zu einem günstigen Preis anbieten und versuchen, die Qualität gegenüber der Konkurrenz zu verbessern. So haben Verbraucher bestenfalls eine echte Wahlmöglichkeit und können bestmögliche Konsumentscheidungen treffen.
Geschützt wird der Wettbewerb in Deutschland durch das Bundeskartellamt (BKartA), das von seinem Präsidenten Andreas Mundt geleitet wird. Die wichtigste rechtliche Grundlage dieser Arbeit ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es regelt die sogenannten drei Säulen des Kartellrechts: Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle.
In Deutschland sind Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen grundsätzlich verboten. Das ist der Kern des Kartellverbots. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) oder, unter bestimmten Voraussetzungen, streng definierte freigestellte Vereinbarungen.
Auch ist es Konzernen, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, verboten, diese Stellung missbräuchlich auszunutzen. Das BKartA übt hier eine Missbrauchsaufsicht aus, die seit der 10. GWB-Novelle auch schon greifen kann, wenn Marktmachtmissbrauch auftritt, bevor eine Marktbeherrschung vorliegt. Gerade Digitalkonzerne wie Google, Amazon oder Meta werden im Kontext der Missbrauchsaufsicht sehr genau vom BKartA beobachtet und untersucht.
Das BKartA übernimmt außerdem die Fusionskontrolle und überprüft, ob sich Zusammenschlüsse von Unternehmen negativ auf den Wettbewerb auswirken. Überwiegen die Nachteile, kann das BKartA eine Fusion untersagen oder Bedingungen für die Freigabe stellen.
Auf EU-Ebene ist die Europäische Kommission die wichtigste Kartell- und Wettbewerbsbehörde. Die dänische Kommissionsvizepräsidentin und Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager ist dort die wichtigste Akteurin.
Auch in Brüssel hat man die großen Digitalriesen im Visier und geht regelmäßig gegen Wettbewerbsverstöße vor. Zuletzt wurde mit dem Digital Markets Act ein neues Gesetz beschlossen, dass der Marktmachtkonzentrierung bei den ganz großen Gatekeeper-Unternehmen im digitalen Bereich entgegenwirken soll.