Das Wirtschaftssystem der sozialen Marktwirtschaft lebt vom fairen Wettbewerb. Doch nicht immer geht es fair zu. Kartelle können sich bilden und Preisabsprachen oder andere Absprachen treffen, die regelmäßig zu überhöhten Preisen und sinkender Produktqualität führen. Auch Fusionen von Unternehmen und die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Konzerne schaden dem Wettbewerb. Dagegen kämpft in Deutschland das Bundeskartellamt mit seinem Präsidenten Andreas Mundt. Das wichtigste Kartellrechtsgesetz in Deutschland ist dabei das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).


Der faire Wettbewerb ist ein Kernelement unserer sozialen Marktwirtschaft. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass Unternehmen im Kampf um die Gunst der Kundschaft stetig Waren und Dienstleistungen zu einem günstigen Preis anbieten und versuchen, die Qualität gegenüber der Konkurrenz zu verbessern. So haben Verbraucher bestenfalls eine echte Wahlmöglichkeit und können bestmögliche Konsumentscheidungen treffen.

Geschützt wird der Wettbewerb in Deutschland durch das Bundeskartellamt (BKartA), das von seinem Präsidenten Andreas Mundt geleitet wird. Die wichtigste rechtliche Grundlage dieser Arbeit ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es regelt die sogenannten drei Säulen des Kartellrechts: Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle.


Die drei Säulen des Kartellrechts

In Deutschland sind Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen grundsätzlich verboten. Das ist der Kern des Kartellverbots. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) oder, unter bestimmten Voraussetzungen, streng definierte freigestellte Vereinbarungen.

Auch ist es Konzernen, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, verboten, diese Stellung missbräuchlich auszunutzen. Das BKartA übt hier eine Missbrauchsaufsicht aus, die seit der 10. GWB-Novelle auch schon greifen kann, wenn Marktmachtmissbrauch auftritt, bevor eine Marktbeherrschung vorliegt. Gerade Digitalkonzerne wie Google, Amazon oder Meta werden im Kontext der Missbrauchsaufsicht sehr genau vom BKartA beobachtet und untersucht.

Das BKartA übernimmt außerdem die Fusionskontrolle und überprüft, ob sich Zusammenschlüsse von Unternehmen negativ auf den Wettbewerb auswirken. Überwiegen die Nachteile, kann das BKartA eine Fusion untersagen oder Bedingungen für die Freigabe stellen.


In Brüssel übernimmt die EU-Kommission die Rolle der Wettbewerbshüterin

Auf EU-Ebene ist die Europäische Kommission die wichtigste Kartell- und Wettbewerbsbehörde. Die dänische Kommissionsvizepräsidentin und Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager ist dort die wichtigste Akteurin.

Auch in Brüssel hat man die großen Digitalriesen im Visier und geht regelmäßig gegen Wettbewerbsverstöße vor. Zuletzt wurde mit dem Digital Markets Act ein neues Gesetz beschlossen, dass der Marktmachtkonzentrierung bei den ganz großen Gatekeeper-Unternehmen im digitalen Bereich entgegenwirken soll.