Bundeskartellamt: Dr. Oetker darf Flaschenpost kaufen
Die Kartellbehörde genehmigt das Vorhaben des Lebensmittelkonzers. Der Lieferdienst profitierte zuletzt deutlich von der Corona-Pandemie.
Die Kartellbehörde genehmigt das Vorhaben des Lebensmittelkonzers. Der Lieferdienst profitierte zuletzt deutlich von der Corona-Pandemie.
Ende Juli hatten das norwegische Unternehmen Adevinta und Ebay die Übernahme der Kleinanzeigensparte verkündet, jetzt wurde sie erlaubt.
„Gemeinsam gegen Amazon“ könnte das Motto der beiden Buchhändler Thalia und Osiander lauten. Sie dürfen sich nun offiziell zusammenschließen.
Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen Amazon eingeleitet – mit altbekannten Vorwürfen.
Kooperiert Amazon mit Markenherstellern zu Lasten von Marktplatzhändlern? Das will das Bundeskartellamt nun klären.
Die US-Justiz hat den Missbrauch der Marktdominanz von Amazon, Apple, Facebook und Google festgestellt. Nun wird eine „Zerschlagung“ ins Spiel gebracht.
In seinem Abschlussbericht erklärt das Kartellamt das Geschäft mit Fake-Bewertungen und fordert Amazon und Co. auf, mehr dagegen zu tun.
Der Gesetzentwurf, mit dem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) modernisiert werden soll, wurde vom Kabinett beschlossen.
Das Kartellamt ist im Einsatz, wenn es gegen die (zu) großen Unternehmen geht. Aber was kann das Amt für jeden einzelnen Online-Händler tun?
Das Amt reagiert damit auf die Beschwerden mehrere Händler, die während der Coronakrise gesperrt wurden.
Der faire Wettbewerb ist ein Kernelement unserer sozialen Marktwirtschaft. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass Unternehmen im Kampf um die Gunst der Kundschaft stetig Waren und Dienstleistungen zu einem günstigen Preis anbieten und versuchen, die Qualität gegenüber der Konkurrenz zu verbessern. So haben Verbraucher bestenfalls eine echte Wahlmöglichkeit und können bestmögliche Konsumentscheidungen treffen.
Geschützt wird der Wettbewerb in Deutschland durch das Bundeskartellamt (BKartA), das von seinem Präsidenten Andreas Mundt geleitet wird. Die wichtigste rechtliche Grundlage dieser Arbeit ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es regelt die sogenannten drei Säulen des Kartellrechts: Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle.
In Deutschland sind Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen grundsätzlich verboten. Das ist der Kern des Kartellverbots. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) oder, unter bestimmten Voraussetzungen, streng definierte freigestellte Vereinbarungen.
Auch ist es Konzernen, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, verboten, diese Stellung missbräuchlich auszunutzen. Das BKartA übt hier eine Missbrauchsaufsicht aus, die seit der 10. GWB-Novelle auch schon greifen kann, wenn Marktmachtmissbrauch auftritt, bevor eine Marktbeherrschung vorliegt. Gerade Digitalkonzerne wie Google, Amazon oder Meta werden im Kontext der Missbrauchsaufsicht sehr genau vom BKartA beobachtet und untersucht.
Das BKartA übernimmt außerdem die Fusionskontrolle und überprüft, ob sich Zusammenschlüsse von Unternehmen negativ auf den Wettbewerb auswirken. Überwiegen die Nachteile, kann das BKartA eine Fusion untersagen oder Bedingungen für die Freigabe stellen.
Auf EU-Ebene ist die Europäische Kommission die wichtigste Kartell- und Wettbewerbsbehörde. Die dänische Kommissionsvizepräsidentin und Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager ist dort die wichtigste Akteurin.
Auch in Brüssel hat man die großen Digitalriesen im Visier und geht regelmäßig gegen Wettbewerbsverstöße vor. Zuletzt wurde mit dem Digital Markets Act ein neues Gesetz beschlossen, dass der Marktmachtkonzentrierung bei den ganz großen Gatekeeper-Unternehmen im digitalen Bereich entgegenwirken soll.