Bundeskartellamt gibt konkrete Zahlen zum Marktplatzumsatz auf Amazon preis
Bislang konnte nur spekuliert wurden, jetzt gibt es konkrete Zahlen zum Amazon-Marktplatzumsatz. Das Bundeskartellamt hat diese jetzt veröffentlicht.
Bislang konnte nur spekuliert wurden, jetzt gibt es konkrete Zahlen zum Amazon-Marktplatzumsatz. Das Bundeskartellamt hat diese jetzt veröffentlicht.
Gestern hat das Bundeskartellamt seine Berichte vorgelegt. Große Internetplattformen wie Facebook und Amazon spielen dabei eine wichtige Rolle.
Bereits im kommenden Monat will die Deutsche Post ihre Preise ändern. Gegen die Pläne wurde nun eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht.
Die Tech-Konzerne Amazon und Google werden künftig von unterschiedlichen Behörden beaufsichtigt. Dies könnte eine stärkere Regulierung zur Folge haben.
Außerdem: Amazon wird eine neue Kennzahl für FBA-Händler einführen und jedes vierte deutsche StartUp denkt über einen Umzug ins Ausland nach.
Außerdem: Teslas Autopiloten-Abteilung wird neu strukturiert und die Zahl der unbesetzten IT-Stellen ist auf einem Rekordhoch.
Im Kartell-Verfahren gegen Mastercard hat die EU-Kommission eine Geldbuße verhängt. Damit endet das mehrjährige Verfahren.
Unternehmen genießen grundsätzlich unternehmerische Handlungsfreiheit. Dabei ist entgegen der allgemeinen Wahrnehmung auch eine Zusammenarbeit von miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen unter bestimmten Bedingungen unbedenklich. [...]
Der faire Wettbewerb ist ein Kernelement unserer sozialen Marktwirtschaft. Durch ihn soll gewährleistet werden, dass Unternehmen im Kampf um die Gunst der Kundschaft stetig Waren und Dienstleistungen zu einem günstigen Preis anbieten und versuchen, die Qualität gegenüber der Konkurrenz zu verbessern. So haben Verbraucher bestenfalls eine echte Wahlmöglichkeit und können bestmögliche Konsumentscheidungen treffen.
Geschützt wird der Wettbewerb in Deutschland durch das Bundeskartellamt (BKartA), das von seinem Präsidenten Andreas Mundt geleitet wird. Die wichtigste rechtliche Grundlage dieser Arbeit ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es regelt die sogenannten drei Säulen des Kartellrechts: Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle.
In Deutschland sind Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen grundsätzlich verboten. Das ist der Kern des Kartellverbots. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) oder, unter bestimmten Voraussetzungen, streng definierte freigestellte Vereinbarungen.
Auch ist es Konzernen, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, verboten, diese Stellung missbräuchlich auszunutzen. Das BKartA übt hier eine Missbrauchsaufsicht aus, die seit der 10. GWB-Novelle auch schon greifen kann, wenn Marktmachtmissbrauch auftritt, bevor eine Marktbeherrschung vorliegt. Gerade Digitalkonzerne wie Google, Amazon oder Meta werden im Kontext der Missbrauchsaufsicht sehr genau vom BKartA beobachtet und untersucht.
Das BKartA übernimmt außerdem die Fusionskontrolle und überprüft, ob sich Zusammenschlüsse von Unternehmen negativ auf den Wettbewerb auswirken. Überwiegen die Nachteile, kann das BKartA eine Fusion untersagen oder Bedingungen für die Freigabe stellen.
Auf EU-Ebene ist die Europäische Kommission die wichtigste Kartell- und Wettbewerbsbehörde. Die dänische Kommissionsvizepräsidentin und Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager ist dort die wichtigste Akteurin.
Auch in Brüssel hat man die großen Digitalriesen im Visier und geht regelmäßig gegen Wettbewerbsverstöße vor. Zuletzt wurde mit dem Digital Markets Act ein neues Gesetz beschlossen, dass der Marktmachtkonzentrierung bei den ganz großen Gatekeeper-Unternehmen im digitalen Bereich entgegenwirken soll.