Offene Amazon-Rechnung: Gefälschte Inkasso-Schreiben im Umlauf

Veröffentlicht: 04.07.2025
imgAktualisierung: 04.07.2025
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 3 Min.
04.07.2025
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Viele rote Warnmeldungen mit Umschlag-Symbol, E-Mail-Hack, Betrug Malware verbreiten Virus und Nahaufnahme von Händen auf einer Computertastatur
tete_escape/Depositphotos.com
Derzeit kursieren vermeintliche Schreiben der EOS Gruppe, die im Namen von Amazon offene Zahlungen einfordern.


Weil sie angeblich mehrere hundert Euro an Amazon-Rechnungen nicht beglichen hätten, erhalten Verbraucher:innen seit gut einer Woche angebliche Zahlungsaufforderungen der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. In den Schreiben, die in der Regel per E-Mail versandt wurden, werden die Betroffenen aufgefordert, die offenen Forderungen schnellstmöglich zu begleichen. Dem sollte man jedoch nicht nachkommen, denn hinter diesen Schreiben verbirgt sich ein gefährlicher Betrugsversuch, warnen unter anderem die Verbraucherzentrale Niedersachsen und EOS.

Sowohl Amazon als auch die EOS Gruppe als deutsches Inkasso-Unternehmen sind hierzulande namhafte Firmen – was sich Kriminelle gezielt zunutze machen. Künftig könnten sich diese Art Betrugsversuche noch häufen.

Vorsicht vor Schreiben mit dem Betreff: „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ 

Die betrügerischen Schreiben enthalten meist die echte Anschrift der Betroffenen und fordern zur Zahlung auf ein italienisches Konto auf. Versendet wird ein insgesamt vierseitiges und offiziell anmutendes PDF-Dokument.

Die erste Seite im Dokument ist mit dem Logo der Inkasso-Gesellschaft EOS versehen und trägt den Betreff: „Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung – Vollstreckungstitel liegt vor (Anlage)“. Darin heißt es, dass EOS die Interessen der Amazon Deutschland S.à.r.l., Luxemburg vertrete und man „trotz mehrfacher schriftlicher Zahlungsaufforderungen“ die Forderung bislang nicht erhalten habe. Diese Aufforderung sei „die letzte Gelegenheit zur außergerichtlichen Erledigung“, die Zahlung soll innerhalb von drei Werktagen erfolgen – ansonsten droht eine gerichtliche Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Arbeitgeberpfändung sowie eine Meldung bei Wirtschaftsauskunfteien. Auch „weitreichende Folgen“ für die eigene Kreditwürdigkeit werden angedroht.

Auf der dritten Seite folgt die Rechnung mit EOS-Logo, auf der der konkrete Betrag, Zahlungsinformationen sowie ein QR-Code bereitgestellt werden, mit dem man die Zahlung schnell veranlassen könne. Als Seite vier ist ein „Titel zur Zwangsvollstreckung“ beigefügt. Dieses Schreiben trägt ein Stadtwappen und die Adresse des Amtsgerichts mit korrekter Anschrift. Auch wird ein Name des Obergerichtsvollziehers genannt, der im Falle der Verbraucherzentrale jedoch gar nicht in dem Bezirk tätig ist. 

Daran erkennt man die falschen EOS-Zahlungsaufforderungen

Die Forderungen wirken täuschend echt. „Wir stellen leider fest, dass die Fake-Schreiben professionell aufgesetzt und unseren echten Briefen nachempfunden sind“, erläutert Michaela Homann, Director Customer Communications bei EOS Deutscher Inkasso-Dienst.

Es sei aber dennoch möglich, die Forderungen als Betrug zu entlarven. Echte Schreiben von EOS enthalten oben rechts immer eine 11-stellige Forderungsnummer. Diese kann unter www.eos-serviceportal.de überprüft werden. „Erscheint dort eine Fehlermeldung oder enthält das Schreiben gar keine Forderungsnummer, handelt es sich um eine Fälschung. In diesem Fall sollte auf keinen Fall bezahlt und die E-Mail gelöscht werden“, klärt Homann auf.

Auch weitere Hinweise lassen die betrügerischen Absichten erahnen: Die Anrede ist mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ unpersönlich gehalten – auf echten Schreiben würde man persönlich angesprochen werden. Während im EOS-Schreiben von einer letztmaligen Zahlungsaufforderung die Rede ist, sei beim Amtsgericht angeblich eine Zwangsvollstreckung eingeleitet worden – dies ist gänzlich widersprüchlich. Das Geld soll an ein Konto der Poste Italien gehen, das tatsächlich existiert. „Aber es ist nicht üblich, Zahlungsforderungen auf ausländische Konten zu überweisen“, warnt die Verbraucherzentrale. Die angegebene Telefonnummer des Kundenservice auf der Rechnung ist zudem ungültig.

Risiko KI: Betrugsversuche könnten künftig zunehmen

EOS hat bereits Anzeige erstattet. „Es deutet leider viel darauf hin, dass die Täter in diesem Fall sehr systematisch vorgegangen sind“, führt Dirk Lohmann, Director Legal Department bei EOS in Deutschland aus. „Uns sind mittlerweile mehrere Domains bekannt, über die der E-Mail-Versand erfolgt. Wir haben bei den Providern jeweils Sperrungen beantragt, es bleibt aber ein Katz- und Maus-Spiel, weil ständig neue Domains registriert werden.“ So wurden von den Kriminellen für den Mailversand Domains mit Namen wie eos-kontaktstelle.de oder eos-akteninfo.de eingerichtet. Diese stammen nicht offiziell von EOS, die Gruppe verschickt ihre E-Mails ausschließlich über service@eos-did.com.

„Wir müssen davon ausgehen, dass solche Betrugsversuche in Zukunft noch zunehmen werden“, so Lohmann. „Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz werden Fälschungen leider immer ausgefeilter. Empfängerinnen und Empfänger von Inkassoschreiben sollten daher sehr genau prüfen, ob es sich um eine echte Forderung handelt und im Zweifel über die offiziellen Kontaktwege des Unternehmens nachfragen.“

Veröffentlicht: 04.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 04.07.2025
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Hanna Behn

Hanna Behn

Hanna analysiert Trends im digitalen Handel und beleuchtet Leadership-Themen sowie persönliche Geschichten aus dem Alltag von Händler:innen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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cf
07.07.2025

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Da soll noch wer unser Rechtssystem verstehen. Wenn es eine Bankverbindung gibt, dann muss diese ja einer natürlichen oder juristischen Person zugeordnet sein - warum wird den Ermittlungsbehörden da nicht die Möglichkeit erleichtert diese Daten von der Bank anzufordern und schon ist aus die Maus? Alles wird überreguliert, aber Betrüger lassen wir laufen... Verstehe einer diese Welt...