Mit umfangreichen Versprechen und Phrasen werben gleich mehrere vermeintliche Finanzdienstleistungsanbieter für ein erfolgreiches Geschäft mit Krypto-Währungen. Doch der Handel erfolgt ohne die nötige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die aktuell vor der Nutzung mehrerer Online-Angebote warnt.
Die vermeintlich betrügerischen Webauftritte weisen den gleichen Aufbau sowie nahezu identische Inhalte auf. „Entfesseln Sie Ihr finanzielles Potenzial mit [Name des Anbieters], Ihrem intelligenten Partner für den Krypto-Handel“, heißt es in großen Lettern auf der Startseite. Rechts daneben befindet sich ein Kontaktformular, in das Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur Eröffnung eines Kontos eingegeben werden sollen.
Acht identische Finanz-Websites
Während sich zumindest der Hintergrund der Startseite bei den Websites unterscheidet, hat man sich im Bereich „Über uns“ oder im Blog nicht mehr die Mühe gemacht, verschiedene Bilder oder Texte zu verwenden. Die Namen der vermeintlichen Betreiber verweisen oft auf künstliche Intelligenz in Kombination mit Finanz-Technologie, z. B. „GPT“ oder „Ai Pro App“.
Konkret benennt die BaFin die folgenden acht Domains:
argentisgridgpt.org, Argentis Grid GPT
xyvrenpeak-gpt.org, Xyvren Peak GPT
investaqgpt.com, InvestaQ GPT
loonietradeaiproapp.net, LoonieTrade Ai Pro App
vornox-drive-gpt.com, Vornox Drive GPT
ravnikcoreapp.com, Ravnik Core App
omnexisforgeapp.org, Omnexis Forge App
thryvon-bolt-app.com, Thryvon Bolt App
Den gesetzlichen Anforderungen entsprechen die Angaben der Anbieter jedoch nicht: „Auf den Seiten lassen sich keine Hinweise auf die Geschäftssitze der Betreiber feststellen. Die Geschäftsbeziehung zu Kundinnen und Kunden wird französischem Recht unterworfen“, erläutert die Behörde. Die Unternehmen würden zudem ohne die notwendige Erlaubnis für Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen agieren, heißt es.
Diese Strategie steckt hinter mehreren Webauftritten
Hinter der Anzahl mehrerer vermeintlich betrügerischer Websites steckt eine Strategie, erläutert Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei Plan C beim Portal Anwalt.de: „Die Webseiten lassen sich schnell registrieren, online stellen und bei Bedarf ebenso rasch wieder schließen, um den Ermittlungsbehörden zuvorzukommen. Die kurze Lebensdauer einzelner Seiten soll eine Verfolgung der Ermittlungsbehörden erschweren, während die täuschend echt gestalteten Plattformen gezielt das Vertrauen potenzieller Anleger gewinnen sollen.“
Neben der BaFin raten auch die Kriminalämter des Bundes und der Länder Verbraucher:innen bei Online-Geldanlagen zu Vorsicht, Misstrauen und gründlicher Recherche. So dienen beispielsweise oft auch Werbeanzeigen zur Geldanlage – teils mit prominenten Gesichtern – dazu, Kontaktdaten abzugreifen. Im Anschluss werden Verbraucher:innen auch zu Investitionen aufgefordert. „Anfänglich sieht es oft so aus, als würden hohe Gewinne erzielt. Tatsächlich werden Kontobewegungen und Gewinne nur vorgetäuscht. Die eingezahlten Gelder werden in Wahrheit nie investiert“, heißt es in einem allgemeinen Hinweis der BaFin zu Betrug bei derartigen Online-Handelsplattformen. Die Chancen, investiertes Geld zurückzubekommen, sei äußerst gering. Es lohnt sich unter anderem, in der Unternehmensdatenbank der Aufsichtsbehörde zu prüfen, ob der jeweilige Anbieter zugelassen ist.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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