Markenschutz im Netz: So gelingt die Abschaltung von Fake Shops

Veröffentlicht: 09.05.2025
imgAktualisierung: 09.05.2025
Geschrieben von: Gastautor
Lesezeit: ca. 5 Min.
09.05.2025
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Person sitzt am Laptop. Über der Tastatur erscheint ein rotes Warnsignal.
VRVIRUS / Depositphotos.com
Cyberbetrug gefährdet Marken und Kunden. Der Beitrag zeigt, wie Onlinehändler gegen Domainmissbrauch vorgehen können.


Cybersquatting und Fake Shops gehören mittlerweile zu den größten digitalen Risiken für Onlinehändler. Während Cybersquatter Domains mit bekannten Markennamen blockieren oder missbrauchen, nutzen Betreiber von Fake Shops gezielt täuschend echte Domains, um Verbraucher:innen zu betrügen – und dabei oft auch der echten Marke zu schaden. Für betroffene Unternehmen stellt sich die Frage: Was lässt sich rechtlich und technisch dagegen tun?

(Anmerkung der Redaktion: Cybersquatting, in Deutschland auch „Domain-Grabbing“ genannt, bezeichnet das absichtliche Registrieren, Kaufen oder Verwenden eines Domainnamens in böser Absicht, insbesondere dann, wenn der Domainname einer bekannten Marke, Firma oder Person sehr ähnlich oder identisch ist. Ziel ist es oft, von der Bekanntheit oder dem Ruf des Namens zu profitieren.)

Vom Markenklau zur Domainübernahme: Wie UDRP bei Cybersquatting hilft

Wenn Markenrechte durch Domains verletzt werden, ist eines der zentralen Werkzeuge gegen missbräuchliche Domain-Registrierungen das sogenannte UDRP-Verfahren (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy). Es wird immer dann angewendet, wenn die betroffene Domain unter einer generischen Top-Level-Domain wie „.com“ oder „.net“ oder unter einer neuen generischen Top-Level-Domain wie etwa „.shop“ oder „.online“ registriert wurde.

Die Beschwerde wird bei spezialisierten Streitbeilegungsstellen, etwa der WIPO (World Intellectual Property Organization), eingereicht und ist unabhängig von der lokalen Gerichtsbarkeit. Die Entscheidung, wem das Markenrecht zugesprochen wird, erfolgt durch unabhängige Panels, vollständig digital und in der Regel innerhalb von 40 Tagen.

Dabei gilt: Die Beschwerdeführerin muss einerseits beweisen, dass sie Inhaberin einer älteren Marke ist, anderseits, dass der Domaininhaber keine Rechte an der Domain hat und bösgläubig handelt. Ein Beispiel wäre, wenn ein Domaininhaber die Domain geparkt hat, sie weiterverkaufen möchte oder gezielt auf Verwechslungsgefahr setzt.

Die Kosten für ein Verfahren beginnen bei rund 1.500 US-Dollar, richten sich aber nach der Domainanzahl und Anzahl der Entscheider. In Deutschland steht für de-Domains kein direktes Pendant zur Verfügung. Hier kann ein sogenannter Dispute-Eintrag bei der DENIC beantragt werden, der eine Übertragung oder Löschung der Domain blockiert, bis die zivilrechtliche Klärung abgeschlossen ist.

Fake Shops erkennen – und effizient vom Netz nehmen

Dagegen imitieren Fake Shops reale Markenauftritte, locken mit günstigen Preisen und betrügen gezielt Konsumenten. Besonders tückisch: Viele Fake Shops wirken auf den ersten Blick professionell – mit echten Zahlungsarten, Gütesiegeln und täuschend echter Optik. Oft hilft nur ein genauer Blick auf die URL, um Auffälligkeiten zu erkennen. Verdächtige Zusätze wie „-store“, „buy-“, Länderkennungen oder ungewöhnliche Schreibweisen sind häufige Indikatoren.

Ein effektives Domain-Monitoring ist zunächst der Schlüssel, um Fake Shops frühzeitig zu erkennen. Entdeckt ein Unternehmen einen Fake Shop, ist schnelles Handeln gefragt. Die ersten Schritte sind technischer Natur: Die Website sollte vollständig dokumentiert werden – inklusive Screenshots, HTML-Quellcode und Zertifikatsinformationen.

Die WHOIS-Daten der Domain geben Hinweise auf den Betreiber und mögliche Anknüpfungspunkte für weitere Schritte, sind jedoch aufgrund von Datenschutzregelungen meist nicht öffentlich einsehbar. Berechtigte Parteien können die Herausgabe der Daten beim zuständigen Registrar beantragen.

Es folgen juristische Maßnahmen. In Deutschland schützt § 14 des Markengesetzes Markeninhaber klar: Sie können Unterlassung, Löschung und Schadenersatz fordern. Parallel ist eine Anzeige wegen Betrugs möglich. Immer wichtiger wird außerdem die Kontaktaufnahme zu Plattform- und Hosting-Anbietern, bei denen die gefälschte Seite betrieben wird.

Website-Takedown: So gelingt das Abschalten gefälschter Shops

Während das UDRP-Verfahren auf die Domain abzielt, ist für das Abschalten eines Fake Shops der sogenannte Website-Takedown entscheidend. Hier geht es darum, die betrügerische Seite direkt bei der Quelle offline zu nehmen – beim Hosting-Anbieter, dem Content-Delivery-Network (CDN) oder dem Anbieter der genutzten Website-Plattform bzw. des Baukastensystems (etwa Wix, Shopify oder ähnliche Dienste).

Ein Takedown-Antrag sollte stets gut dokumentiert sein und Belege für die Rechtsverletzung enthalten – etwa eingetragene Marken, Screenshots der gefälschten Inhalte und WHOIS-Angaben. Gerade bei internationalen Anbietern ist Professionalität gefragt: Ohne vollständige Unterlagen wird oft nicht reagiert. Lösungen wie Shopify, WooCommerce oder auch Cloudflare bieten teils eigene Abuse-Formulare, die eine zügige Bearbeitung ermöglichen.

Ein aktuelles Beispiel: Anfang 2024 wurde bekannt, dass unter der Domain „greenworkspowerstore.shop“ ein Fake Shop mit Bezug zur Marke Greenworks betrieben wurde. Die Domain war bewusst mit dem Zusatz „store“ versehen worden, um Käufer zu täuschen. In einem UDRP-Verfahren bei der WIPO wurde die Domain zwar erfolgreich übertragen – der Shop selbst aber konnte nur durch parallele Abuse-Meldungen bei mehreren Hosting-Providern und Payment-Dienstleistern deaktiviert werden.

Ein weiteres Beispiel zeigt, dass auch große Marken betroffen sind: salesforcejapan.com und buy-adobe-photoshop-element.com wurden missbräuchlich registriert und ebenfalls erst nach einer Kombination aus UDRP-Verfahren und technischem Takedown abgeschaltet. In beiden Fällen wurde gezielt auf regionale Kunden und Produktnamen gesetzt, um Vertrauen zu erschleichen.

Auch AVM war betroffen: Die Domain fritz.box wurde 2024 von einem Dritten registriert und zum Verkauf auf einer NFT-Plattform angeboten. AVM konnte die Domain im Rahmen eines UDRP-Verfahrens erfolgreich zurückerlangen, da das Panel eine klare Markenrechtsverletzung und bösgläubige Registrierung feststellte.

Doch nicht jeder Shop liegt auf einer eigenen Infrastruktur. Häufig agieren Täter über Reseller, verstecken sich hinter anonymisierten Registraren oder nutzen Länder mit schwacher Rechtsdurchsetzung. Hier sind Ausdauer und internationale Erfahrung gefragt – oder die Zusammenarbeit mit spezialisierten IT-Forensikern und Markenschutzkanzleien.

Fazit: Schnelligkeit, Sorgfalt und rechtlicher Druck entscheiden

Cybersquatting und Fake Shops lassen sich nicht vollständig verhindern – aber im Ernstfall kommt es auf die richtige Reaktion an. Unternehmen sollten in der Lage sein, fundiert und rasch zu handeln: mit dokumentierten Beweisen, klaren Verantwortlichkeiten und einem rechtlichen Verständnis der Verfahren, die zur Verfügung stehen.

Ob Domainstreit über das UDRP-Verfahren, Dispute-Eintrag bei der DENIC oder Website-Takedown bei internationalen Hostern – Markeninhaber müssen vorbereitet sein, um Schaden schnell zu begrenzen. Gerade für Onlinehändler, deren Geschäftsmodell auf Vertrauen basiert, ist die rasche Deaktivierung eines Fake Shops entscheidend. Denn jeder Tag, an dem ein Fake Shop online bleibt, ist ein Tag zu viel – für den Umsatz, die Reputation und den Kunden.



Über den Autor

Christian Dallmayer / united domains Christian Dallmayer bringt über 15 Jahre Erfahrung in Web-, Technologie- und E-Commerce-Unternehmen mit, darunter gutefrage.net, equinux AG und 1-2-3.tv. Seit 2022 ist er General Manager der united-domains GmbH und verantwortet die Bereiche B2B und B2C.

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Veröffentlicht: 09.05.2025
img Letzte Aktualisierung: 09.05.2025
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