Cybersquatting und Fake Shops gehören mittlerweile zu den größten digitalen Risiken für Onlinehändler. Während Cybersquatter Domains mit bekannten Markennamen blockieren oder missbrauchen, nutzen Betreiber von Fake Shops gezielt täuschend echte Domains, um Verbraucher:innen zu betrügen – und dabei oft auch der echten Marke zu schaden. Für betroffene Unternehmen stellt sich die Frage: Was lässt sich rechtlich und technisch dagegen tun?
(Anmerkung der Redaktion: Cybersquatting, in Deutschland auch „Domain-Grabbing“ genannt, bezeichnet das absichtliche Registrieren, Kaufen oder Verwenden eines Domainnamens in böser Absicht, insbesondere dann, wenn der Domainname einer bekannten Marke, Firma oder Person sehr ähnlich oder identisch ist. Ziel ist es oft, von der Bekanntheit oder dem Ruf des Namens zu profitieren.)
Vom Markenklau zur Domainübernahme: Wie UDRP bei Cybersquatting hilft
Wenn Markenrechte durch Domains verletzt werden, ist eines der zentralen Werkzeuge gegen missbräuchliche Domain-Registrierungen das sogenannte UDRP-Verfahren (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy). Es wird immer dann angewendet, wenn die betroffene Domain unter einer generischen Top-Level-Domain wie „.com“ oder „.net“ oder unter einer neuen generischen Top-Level-Domain wie etwa „.shop“ oder „.online“ registriert wurde.
Die Beschwerde wird bei spezialisierten Streitbeilegungsstellen, etwa der WIPO (World Intellectual Property Organization), eingereicht und ist unabhängig von der lokalen Gerichtsbarkeit. Die Entscheidung, wem das Markenrecht zugesprochen wird, erfolgt durch unabhängige Panels, vollständig digital und in der Regel innerhalb von 40 Tagen.
Dabei gilt: Die Beschwerdeführerin muss einerseits beweisen, dass sie Inhaberin einer älteren Marke ist, anderseits, dass der Domaininhaber keine Rechte an der Domain hat und bösgläubig handelt. Ein Beispiel wäre, wenn ein Domaininhaber die Domain geparkt hat, sie weiterverkaufen möchte oder gezielt auf Verwechslungsgefahr setzt.
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