Amazon, Apple, Google und Facebook stehen bereits unter Beobachtung des Bundeskartellamts. Nun kommt auch Microsoft hinzu. Wie die Behörde erklärt, sieht sie auch bei Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung und will dem Konzern daher genauer auf die Finger schauen. Der Konzern fällt damit unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Das heißt, dass das Bundeskartellamt Microsoft wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen kann.
Besonders an dem Vorstoß der Bonner Behörde ist der Umstand, dass sie damit über die Vorgaben der EU-Kommission hinausgeht. Diese hatte Microsoft im Zuge des Digital Markets Acts (DMA) als Gatekeeper eingestuft, allerdings nur in Bezug auf das Betriebssystem Windows und das soziale Netzwerk LinkedIn. Das Bundeskartellamt nimmt nun aber das gesamte Microsoft-Ökosystem, nicht nur einzelne Dienste, in den Blick.
Zunehmende Bedeutung von Cloud und KI
„Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig und nicht wegzudenken“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Ausgangspunkt des Konzernerfolgs sei zwar das Betriebssystem Windows und die starke Stellung bei Office-Anwendungen. Allerdings sei das Ökosystem Microsoft „heute verwobener und stärker als je zuvor, denn über alle Bereiche wölben sich zunehmend Cloud und Künstliche Intelligenz, Schlüsseltechnologien, in denen Microsoft durch eigene Entwicklungen und durch Kooperationen seine starke Position untermauert hat.“
Microsoft bilde mit seinem Portfolio an miteinander verbundenen Angeboten vor allem für Unternehmenskunden seit Jahren den weltweiten Standard ab. Durch Zukäufe, Eigenentwicklungen und die Erweiterung seiner Kernprodukte habe der Konzern sein Angebot kontinuierlich vergrößert. Durch die Bündelung der vielen Angebote habe Microsofts einen „erheblichen“ Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die nur auf Teilmärkten tätig sind. Egal ob Videokonferenzen, kooperatives Arbeiten, Gaming oder Berufsnetzwerke – Microsoft baut sein Portfolio stetig aus und profitiert dabei von seiner ohnehin starken Stellung.
Über den DMA hinaus
Die EU-Regulierung nach dem DMA gilt nur für Windows und LinkedIn. „Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht greift“, erklärt Andreas Mundt. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraums unterliegt Microsoft in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs. 2 GWB. Über die Einleitung möglicher Verfahren zur Untersuchung konkreter Verhaltensweisen Microsofts sei noch nicht entschieden worden.
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