Die Videoplattform TikTok muss wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Strafe von 530 Millionen Euro zahlen. TikTok habe Daten europäischer Nutzer:innen nach China weitergeleitet und gegen Transparenzanforderungen verstoßen, wie die zuständige irische Datenschutzkommission DPC (Data Protection Commission) mitteilt.

Darüber hinaus muss TikTok seine Datenverarbeitung innerhalb von sechs Monaten so anpassen, dass sie den europäischen Datenschutzregeln entspricht. TikTok hatte zunächst mitgeteilt, keine Nutzerdaten aus Europa auf chinesischen Servern zu lagern, im April aber eingeräumt, inkorrekte Angaben gemacht zu haben. Tatsächlich seien Daten „in begrenztem Umfang“ übertragen worden.

TikTok ist „nicht einverstanden“

TikTok habe nicht garantieren können, dass Daten europäischer Nutzer:innen, auf die Mitarbeitende in China Zugriff hatten, ähnlich geschützt seien wie in der EU, erklärt DPC-Vizechef Graham Doyle. Die Daten, die von der DPC angemahnt wurden, seien laut TikTok inzwischen gelöscht worden, heißt es von der Videoplattform.

TikTok will dem Spiegel zufolge Einspruch gegen die Strafe erheben. „Wir sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und beabsichtigen, sie in vollem Umfang anzufechten“, heißt es von TikTok. Man habe „nie eine Anfrage“ der chinesischen Behörden für europäische Nutzerdaten erhalten und den chinesischen Behörden „nie europäische Nutzerdaten zur Verfügung gestellt“.

Neue Galgenfrist in den USA?

Unterdessen stellt Donald Trump in den USA eine weitere Verlängerung der Galgenfrist für TikTok in Aussicht, wie CNN berichtet. Mutterunternehmen ByteDance sollte das US-Geschäft der Plattform längst verkauft haben, um einem Verbot in den USA aus dem Weg zu gehen. Doch Donald Trump gewährte in der Causa bereits diverse Aufschübe. Der Zollstreit mit China könnte aber zu einer Eskalation führen. Gut möglich, dass sich die chinesische Führung beim Thema TikTok vorerst quer stellt. Ist das der Fall, wäre der 19. Juni der Stichtag für ein endgültiges Verbot in den USA.

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