Wunschtagzustellung – ein Service, der mittlerweile von den vier in Deutschland marktführenden Paketdiensten DHL, DPD, GLS und Hermes angeboten wird – wurde nun von den Verbraucherschützern aus NRW und Thüringen getestet. Das Ergebnis: Weniger als die Hälfte von verschickten Paketen kommt an einem erbetenen Samstag bei den Adressaten an.
Zustellung am Samstag? Nicht mal bei 50 Prozent
Wie ist es um den Service der KEP-Dienstleister bestellt? Gerade gesonderte Wunschzustellungen, wie die Auswahl des Zustelltages, erfreuen sich bei den Verbrauchern immer größerer Beliebtheit. Doch wie viel ist an dem Lieferversprechen der KEP-Dienstleister dran? Die Verbraucherschützer von Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben nun den Wunschtagzustellungs-Service getestet. Dafür versendeten sie jeweils zehn Pakete mit DHL, DPD, GLS und Hermes an private Empfänger, die ihre Paketpost an einem bestimmten Samstag in Empfang nehmen sollten.
Das Ergebnis:
- 16 Pakete wurden wunschgemäß am ausgesuchten Samstag zugestellt
- 20 Pakete trafen früher als gewünscht ein
- 2 Pakete kamen Montag beziehungsweise Dienstag danach an
- 1 Paket erhielt der Absender nach über zehn Tagen aus unerfindlichen Gründen zurück, der Empfänger war am Zustelltag zuhause
Neben den Problemen bei der Zustellung an sich wurde jedes fünfte Paket dem jeweiligen Empfänger außerdem beschädigt ausgehändigt. Ein stark malträtiertes Paket vernichtete der zuständige Transporteur sogar.
Hermes und GLS besonders in der Kritik
Nach den Erfahrungen der Verbraucherschützer schnitt der KEP-Dienstleister Hermes am schlechtesten ab. Auch mit Hilfe der Online-Registrierung bei myhermes.de gelang es den Verbraucherschützern nicht, die in Aussicht gestellte Zustellung der aufgegebenen Pakete auf einen Wunschsamstag zu fixieren. Auch die Anfrage an den Kundenservice blieb ohne Antwort. Auch GLS wird vom Verbraucherschutz kritisiert. Hier konnte bei sieben der zehn Pakete lediglich ein Freitag als Wunschtermin für die Lieferung angegeben werden. Grund dafür: GLS bietet den Wunschtagzustellungs-Service nicht deutschlandweit an.
„Falls Paketdienste mit der Zustellung an einem Wunschtag werben, haben Empfänger auch einen Anspruch darauf, dass Lieferungen zuverlässig ankommen. Die Paketdienstleister sollten sicherstellen, dass ihre Serviceversprechen bei der Paketlieferung eingehalten werden. Hierzu gehört, dass ein ernsthafter Zustellversuch beim Empfänger unternommen wird und er anhand einer Benachrichtigungskarte und mittels elektronischer Sendeverfolgung verlässlich erfährt, wo sich sein Paket gerade befindet“, fordert die Verbraucherzentrale NRW mehr Kundenorientierung von den Paketdiensten.
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