Am Mittwoch kam es in Bielefeld zu einem Streit zwischen einem Paketboten und einem Bewohner. Da er den Zusteller geschlagen haben soll, wurde nun Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.
Zusteller leben gefährlich. Zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen Lieferant und Empfänger kam es jetzt in Bielefeld. Am vergangenen Mittwoch gegen 14.30 Uhr wollte der Paketbote eine Sendung in einem Mehrfamilienhaus zustellen, der Empfänger wohnte im zweiten Stock. Allerdings wollte der Zusteller wohl den Treppenaufstieg vermeiden und bat den Mann, sein Paket im Erdgeschoss entgegenzunehmen und dies zu quittieren. Als sich der 33-Jährige weigerte, nach unten zu kommen, drohte der Bote damit, das Paket wieder mitzunehmen. Daraufhin entfachte nach Informationen des Portals Neue Westfälische ein Streit beider Parteien an der Haustür, der wohl damit endete, dass der Bewohner dem Zusteller ins Gesicht schlug.
Erst Polizei kann Situation beruhigen
Zum Streit um die Paketzustellung wurde schließlich die Polizei gerufen, in deren Beisein der 26-Jährige die Sendung doch noch dem Bewohner übergab. Wegen Körperverletzung wurde gegen diesen allerdings eine Anzeige erstattet. Der Bote konnte seine Fahrt nach dem Vorfall fortsetzen.
Kommentar schreiben
Antworten
Die gemeinsame Haustür, das gemeinsame Gartentörchen etc zählen nicht zum individuellen Hausstand des Empfängers. Die erste verschließbare Tür ist damit die Wohnungstür.
Wenn ein Onlineshop nichts anderes kennzeichnet als "Lieferung per DHL", kann der Empfänger davon ausgehen, dass die Ware bis zu seiner Wohnungstür geliefert wird, sofern er in einem Mehrparteienhau s wohnt. Oder eben bis zur Haustür, wenn er ein ganzes Haus bewohnt.
Dass die DHL-BotInnen das bisweilen anders auszulegen versuchen, ist zwar verständlich, aber eben nicht rechtskonform.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
DHL muss bis zur Wohnungstür liefern, das kommt noch davon das DHL ja mal ein staatliches Unternehmen war (ehemals in der Deutsche Post integriert)!
Sprich, DHL-Zusteller müssen bis zur Wohnungstür laufen und können nicht einfach an der Haustür warten. So auch die exakte Aussage der DHL-Zentrale in Bonn.
Problematisch ist es wenn weder an der Türklingel noch sonstirgendwo steht auf welcher Etage, etc. der Empfänger wohnt (DSGVO-Wahn lässt grüßen) oder der Empfänger an der Türsprecheinric htung keine klaren Angaben macht wohin der Zusteller muss. In diesem Fall gilt eine "angemessene" Wartezeit an der Haustür (abhängig natürlich von der Größe des Gebäudes).
Für andere Paketdienstleis ter wie UPS, DPD, GLS, HERMES, TNT, etc. gilt die erste verschliebare Tür von der Empfängeradress e. Und die Empfängeradress e ist nicht die Gartentür sondern das Gebäude!
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben