Die Lokführer-Gesellschaft GDL und die Bahn haben den Streik beigelegt und neue Löhne und ein neues Rentensystem beschlossen.
Der wochenlange Streik zwischen Bahn und GDL ist vorüber: Beide Parteien konnten sich auf neue Bedingungen u.a. bei Löhnen und der Zusatzrente einigen, wie Spiegel Online berichtet.
3,3 Prozent mehr Lohn und bis zu 1.000 Euro Coronaprämie
Die Lokführer erhalten Lohnerhöhungen von insgesamt 3,3 Prozent, zum 1. Dezember 2021 um 1,5 Prozent, zum 1. März 2023 um weitere 1,8 Prozent. Zusätzlich gibt es abhängig von der Lohngruppe eine Coronaprämie von bis zu 600 Euro, am 1. März 2022 für alle noch Mal 400 Euro. Außerdem wird das bisherige System der betrieblichen Altersvorsorge geändert: Ab 2022 bekommen nur bestehende Mitarbeiter die Zusatzrente.
Auch hochrangige Politiker mussten zwischen den Streitparteien vermitteln: Daniel Günther (CDU) und Stephan Weil (SPD), die Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein und Niedersachsen waren beteiligt. „Am Ende steht jetzt ein Ergebnis, das von allen Beteiligten getragen wird“, sagte Günther. Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der nicht direkt beteiligt war, sieht das Ergebnis positiv und spricht von einer „Erleichterung für Millionen Bahn-Kunden und auch für die deutsche Wirtschaft“.
Als Ergebnis hat die GDL auch ihren Machtbereich ausgedehnt: Bisher verhandelte die Gewerkschaft nur für Lokführer und Zugbegleiter, nun sollen auch die Beschäftigte in den Werkstätten und in der Infrastruktur sowie Auszubildende Rahmentarifverträge bekommen.
Neuer Streik zwischen EVG und Bahn droht
Trotz der Einigung droht aber ein neues Streik-Szenario: Die Bahn-Gewerkschaft EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) will der Deutschen Bahn ebenso einen Forderungskatalog vorlegen. „Wir bereiten uns auf Verhandlungen vor, aber auch auf Maßnahmen bis hin zum Arbeitskampf“, sagte EVG-Chef Klaus-Dieter Hommel. Er kritisierte gleichzeitig die Beteiligung der Ministerpräsidenten als Einmischung der Politik und als „Schlag ins Kontor der Tarifautonomie.“ Nach diesem im Grundgesetz verankerten Recht dürfen Gewerkschaften und Verbände Tarifverträge frei von staatlichen Eingriffen verhandeln und abschließen.
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