Zwar hat die US-Luftaufsichtsbehörde aktuell den kommerziellen Einsatz von Drohnen in der Logistik untersagt, zahlreiche Unternehmen investieren aber weiterhin in die Forschung. Keiner möchte bei einer Gesetzesreform zu spät kommen.
Amazon, DHL und eBay haben es bereits ausprobiert: Lieferung via Drohnen. Immer mehr Unternehmen betreiben eigene Forschungsprojekte, um bei einer möglichen Freigabe durch den Gesetzgeber mitmischen zu können. Aktuell hat sich die US-Luftaufsichtsbehörde allerdings den Plänen der US-Unternehmen ausdrücklich quergestellt: Die kommerzielle Lieferung mit Drohnen sei in den USA illegal, so die Behörde. Doch der Druck der Unternehmen wird größer und könnte in Zukunft die Aufsichtsbehörden zum Umdenken zwingen.
„In vier, fünf Jahren marktreif“
Das bekannteste Unternehmen in Sachen Drohnenforschung ist Amazon. Das US-Unternehmen arbeitet nach Auskunft des Geschäftsführers Jeff Bezos bereits an der achten Generation der eigenen Drohnen-Technologie. Bezos gab das in einem Brief an seine Aktionäre bekannt. Es dürfte zwar auch eine Taktik gewesen sein, die Investoren allgemein für Amazons Innovationswillen zu begeistern. Nichtsdestotrotz hat Jeff Bezos aber bereits angekündigt, die ersten Drohnen in vier bis fünf Jahren unter dem Programm „Prime Air“ einsetzen zu wollen.
Wohl auch durch den medialen Aufschrei zu Amazons Drohnenplänen beflügelt, hat selbst die Deutsche Post DHL medienwirksam im Dezember vergangenen Jahres eine Paketzustellung durch einen Quadrocopter getestet. Der Test verlief erfolgreich, der Quadrocopter konnte ohne abzustürzen ein kleines Paket über den Rhein befördern. Doch es handelte sich um einen ferngesteuerten Quadrocopter und nicht um eine selbstständig fliegende Drohne. In der Praxis wäre eine Zustellung auf diese Art kaum sinnvoll, da ein Mitarbeiter ständig Sichtkontakt mit dem Quadrocopter halten müsste.
Eine andere Methode, die im Moment erforscht wird, ist die Kombination von Quadrocoptern und LKWs. Der US-Hersteller von LKWs AMP Electric Vehicles finanziert im Moment an der University of Cincinnati ein derartiges Forschungsprojekt. Das Ziel ist es herauszufinden, wie effizient und praktisch umsetzbar die Kombination von LKWs und auf dem Dach montierten Drohnen ist. In diesem Fall sollen die Drohnen tatsächlich autonom fliegen und könnten auf den letzten Kilometern einer Lieferung zum Einsatz kommen. Denkbar zum Beispiel bei Staus, Baustellen oder in allgemein schwer zugänglichen Gebieten.
Drohnen-Schnittstelle für Online-Händler
Auch der Online-Handel bereitet sich auf die Lieferung mit Drohnen vor. Im Interview mit Onlinehändler-News erklärt Thomas Reisacher, Geschäftsführer des FDI, warum sein Unternehmen bereits an Drohnen-Schnittstellen für den Online-Handel arbeitet.
Noch haben die Unternehmen also gegenüber den Luftaufsichtsbehörden nicht verloren. Denn selbst die US-Luftaufsichtsbehörde ist bei der Regelung von kommerziellen Drohnen unentschlossen. Aktuell hat sie zwar die Lieferung via Drohnen, die technisch noch überhaupt nicht ausgereift ist, untersagt. Wenige Wochen zuvor hat sie allerdings dem Unternehmen BP die Erlaubnis erteilt, Drohnen im Inland für die kommerzielle Nutzung einsetzen zu dürfen: Damit darf BP die Inspektion seiner Erdöl-Raffinerien mithilfe von Drohnen durchführen.
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