Die geplanten Bußgelder gegen die DHL Group stoßen beim Logistiker auf Unverständnis.
Die DHL Group hat jetzt heftige Kritik gegenüber den geplanten Bußgeldvorschriften des Bundeswirtschaftsministeriums geäußert, die es ermöglichen sollen, Geldstrafen gegen das Unternehmen zu verhängen. Der Konzern bezeichnet die vorgeschlagenen Sanktionen als unverhältnismäßig, da sie bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Gesamtkonzerns betragen könnten – eine Summe, die im Milliardenbereich liegen würde. Das Unternehmen argumentiert, dass solch drastische Geldbußen für vermeintlich „einfache Verstöße“ über das angemessene Maß hinausgehen. „Die Bußgeldvorschriften schießen deutlich über das Ziel hinaus“, heißt es vom Unternehmen laut der Verkehrsrundschau.
Das potenzielle Strafmaß variiert laut dem Ministeriumsvorschlag, wobei die Höhe der Geldstrafen je nach Vergehen unterschiedlich ausfallen kann – von 100.000 Euro bis zu einer Million Euro. Bußgelder in Höhe von zwei Prozent des Gesamtumsatzes wären der Maximalbetrag. Besonders besorgniserregend für die Post ist die Tatsache, dass das mögliche Bußgeld den weltweiten Umsatz des Konzerns, einschließlich Tochterfirmen, umfasst. Eine derartige Bußgeldregelung würde erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Anhaltende Qualitätsprobleme sorgen für Bewerde-Rekord
Die Bundesnetzagentur hat bisher keine Befugnis, Geldstrafen gegen den Bonner Logistiker zu verhängen, selbst wenn es zu erheblichen Qualitätsproblemen kommt. Diese waren im vergangenen Jahr besonders akut, durch den Personalmangel hatte die DHL Group erhebliche Probleme bei der Zustellung, im Herbst gab es deswegen einen neuen Beschwerde-Rekord bei der Bundesnetzagentur über die Leistungen der DHL Group.
Inmitten dieser Kontroversen unterstützt die Deutsche Post allerdings andere Teile des Postgesetz-Reformvorschlags, insbesondere Maßnahmen, die den Zeitdruck beim Briefversand reduzieren und die CO₂-Bilanz durch die Abschaffung nächtlicher Flüge verbessern sollen. Während das Unternehmen gewisse Reformen begrüßt, bleibt die Frage nach Bußgeldern ein strittiges Thema. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich noch vor Weihnachten über die Reform entscheiden, im Frühjahr 2024 könnte die Gesetzesänderung dann endgültig beschlossen werden.
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aber sonst ist es nur um steuerlöcher zu stopfen.
immerhin bekommen wir normalbürger ja ab 1.1.24 ja schon wieder ordentlich versteckte steuererhöhunge n verpaßt.
die da oben setzten alles über firmen usw ab.
die werden auch nie den führerschein verlieren, werden ja schauffiert, fliegen in kleinen maschinen und hubschraubern usw.
da spielt auch die 100 auf der autobahn keine rolle.
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Potential für Verbesserungen gibt es immer, aber so verhältnismäßig wenige Probleme wie dieses Jahr hatten wir nicht in in den früheren 12 Jahren, in denen wir DHL-Geschäftsku nde sind.
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Was die immer wieder auftretenden Verspätungen der Sendungen betrifft, wird ja gerne auf Mitarbeitermang el verwiesen.
Vielleicht sollte man sich bei den Entscheidungstr ägern einmal fragen, wo der Sinn ist, Zusteller/innen permanent von ihren gewohnten Touren auf andere Touren zu verlegen.
Unser Zusteller hat jahrzehntelang die gleiche Tour gehabt. Er kannte alle, die Post bekommen haben, wann sie zu Hause sind ( wegen Schichtarbeit, Urlaub u.ä.)
Es hat alles wunderbar funktioniert. Jetzt muss er eine andere Tour fahren, dazu hat er jeden Tag bis zu 50 Päckchen zusätzlich, seine frühere Tour wird jetzt von wechselnden Kollegen und Kolleginnen gefahren, die dazu noch meistens sehr unmotiviert sind.
Unser DHL Fahrer hat jetzt ein neues Fahrzeug bekommen. Ab sofort muss eine Art Fahrtenschreibe r für die Zentrale über die Zeiten der einzelnen Tätigkeiten geführt werden.
Sehr zeitintensiv. Bei einer besseren Tourenplanung könnte das Argument Mitarbeitermang el sicherlich zu einem Grossteil direkt entfallen und auch die ständigen Verspätungen der Sendungen und Lieferungen.
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Die charakterliche Gesinnung der DHL Führung wird beim Studium der AGB, Ziffer 4.1 deutlich. Man sichert für das kassierte Geld nämlich absolut NICHTS mehr zu! Das einzige was DHL nach AGB schuldet ist die Rückzahlung des Warenwertes, auf den Versicherungswe rt begrenzt, im Falle eines Verlustes.
4. Leistungen von DHL
(1) DHL befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie dort an den Empfänger ab. DHL unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeite n) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestand teil, d. h. DHL schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist...
Mit anderen Worten, DHL schuldet keinerlei Beförderungszei ten. Trotzdem man bei DHL weiß, dass diese AGB vor jedem Gericht, als AGB widrig fällt, zeigt die Verwendung, die wahre Gesinnung.
Dank einer Umsatzsteuerson derregelung (Umsatzsteuerbe freiung für alle Pakete bis 20 kg) entzieht sich der Konzern auch dem, umsatzsteuerzah lenden Wettbewerb.
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Wir haben die Zusammenarbeit mit DHL und Post beendet. Es gibt noch andere Unternehmen. Der Service ist besser, die Preise sind akzeptabel und es kommt nicht alle paar Wochen eine Erhöhung für Geschäftskunden . Kann ich nur empfehlen, es dauert eine Anmeldung, ein Telefongespräch und fertig.
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