DHL erhöht Gebühren für die Zollbearbeitung

Veröffentlicht: 19.02.2025
imgAktualisierung: 19.02.2025
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 1 Min.
19.02.2025
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DHL-Logo an Konzerngebäude
ventanamedia / Depositphotos.com
Für den Verzollungsaufwand von Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern erhebt DHL eine Auslagenpauschale. Dieses Entgelt wird nun angehoben.


DHL erhöht die sogenannte Auslagenpauschale für Pakete und Briefe aus Nicht-EU-Ländern. Die Höhe der Gebühr steigt von bislang 6 auf 7,50 Euro. Die Änderung greift ab dem 10. März.

Für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern können – ab bestimmten Warenwerten – die Einfuhrumsatzsteuer sowie Zollgebühren anfallen. Post- und Paketdienstleister, die grenzüberschreitende Sendungen abwickeln, strecken die fälligen Gebühren in der Regel vor und ziehen diese nach der Zustellung bei den Empfänger:innen wieder ein. Seit 2018 erhebt DHL, ähnlich wie Mitbewerber, in diesen Fällen für entstandene Kosten aus der Zollbearbeitung und Vorauslage der Zollgebühren ein Entgelt, die Auslagenpauschale.  

DHL begründet Erhöhung mit Kostensteigerungen

Der Bonner Logistikkonzern begründet die Erhöhungen mit teils deutlichen Kostensteigerungen, vor allem in den Bereichen Löhne, Transport und Energie, die man nun an die eigene Kundschaft weitergeben müsse.

Seit der Einführung hat DHL die Auslagenpauschale trotz Kostensteigerungen nicht erhöht. „Auch nach der Preiserhöhung fällt die Pauschale im Vergleich zu den Verzollungspauschalen, die von anderen Postunternehmen weltweit erhoben werden, weiter sehr moderat aus. In vielen Nachbarländern liegen die Beträge zwischen 10 und 15 Euro“, teilt DHL mit. 

Veröffentlicht: 19.02.2025
img Letzte Aktualisierung: 19.02.2025
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Hanna Behn

Hanna Behn

Expertin für Handel & Unternehmertum

KOMMENTARE
3 Kommentare
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dirk
20.02.2025

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Da diese Regelung auch bei Retouren aus dem EU-Ausland (z.B. UK) greift, wäre es hilfreich, wenn die DHL-Zollmitarbeiter es auch tatsächlich beachten würden, wenn entsprechend "Warenrücksendung" bzw. "Retour" in der CN22-Deklaration vermerkt ist, und nicht trotzdem Zoll und EUSt. berechnen würden, was regelmäßig vorkommt. Aber Lesen ist anscheinend keine Mindestqualifkation bei den Einstellungen bei DHL.
Stephan Eschen
20.02.2025

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Völlig sinnlos. Solange die Zollfreigrenze von 150 Euro nicht fällt zahlen 99% der TEMU Pakete eh keinen Zoll
Mathias Wegener
19.02.2025

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Bei der Preiserhöhung sollte erwähnt werden, dass diese natürlich vor allem Privatkunden trifft. Gewerbliche Importeure regeln ihre Verzollung ja sowieso bereits elektronisch. Hier sind aber vor allem normale Bürger und damit Endverbraucher mit meist recht kleinen Summen für die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll betroffen. So übersteigt bei sehr vielen Sendungen die Pauschale von DHL zum Teil erheblich die eigentlich zu entrichtenden Einfuhrabgaben. Dazu kommt, dass DHL sich oft auch um die eigentlichen Pflichten aus dem Belieferungsvertrag drückt. So habe ich in den letzten Jahren, also seit Einführung der Pauschale, ungefähr 30 Sendung mit Einfuhrabgaben erhalten. Alle im einstelligen Bereich. In keinem einzigen Fall hat DHL an der Haustür zugestellt. Nicht in einem einzigen! Die Sendung wanderte ausnahmslos und immer sofort zu einer Postagentur, bei der ich die Sendung dann abholen durfte. Und diese Tatsache schließt mit ein, dass in keinem einzigen der genannten Fälle der DHL Ausfahrer beziehungsweise der Postbote auch nur geklingelt hätte. Nicht in einem einzigen Fall! Aufgrund meiner persönlichen Lebensumstände kann ich das in diesem Fall mit Gewissheit sagen. Diese Erhöhung um immerhin 25 % (!) könnte ich gelassener sehen, wenn DHL zumindest ansatzweise auch einen entsprechenden Service liefern würde.