Zum 15. Mai 2025 aktualisiert DHL die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Empfangs- und Versandoptionen. Bereits im April hatte der Logistiker dies bekannt gegeben. Auch wenn sich die Änderungen vorrangig an Privatpersonen richten, ergeben sich für Online-Händler wichtige indirekte Konsequenzen, die es künftig zu beachten gibt, um teure Rücksendungen zu vermeiden. Deswegen an dieser Stelle noch einmal die Erinnerung, was sich künftig ändert.
Adressvorgaben werden strenger geregelt
Besondere Aufmerksamkeit müssen Verkäufer ab Mitte Mai auf die korrekte Adressierung von Sendungen an Packstationen legen. Händler sollten ihre Kunden explizit darauf hinweisen, dass bei Bestellungen an Packstationen der Name des Empfängers exakt mit der im DHL-Kundenkonto hinterlegten Postnummer übereinstimmt. Andernfalls wird die Sendung an den Absender zurückgeschickt. Das erhöht das Risiko von Retouren und Reklamationen. Zudem wird Empfängern künftig die Möglichkeit eingeräumt, eine Sendung bereits vor dem Zustellversuch digital zu verweigern – das kann Händler unvorbereitet treffen und zusätzliche Supportanfragen auslösen.
Neue Bedingungen für Drittautomaten
Die Zustellung an Drittautomaten – also anbieterunabhängige Paketstationen – ist nun an klare Voraussetzungen geknüpft. Händler müssen prüfen, ob diese Stationen für DHL kostenfrei zugänglich sind und eine eindeutig erkennbare Adresse mit klarer Bezeichnung besitzen. Ist das nicht der Fall, erfolgt keine Zustellung, sondern eine Rücksendung an den Absender – mit entsprechenden Kosten für den Shop.
Wegfall der DHL-Paketkasten-Zustellung
Die Zustellung an DHL-Paketkästen mit veralteter Technik wird eingestellt. Deswegen sollten Händler ihre Kunden aktiv darauf hinweisen, dass sie ihre Paketkästen nur nach Umrüstung, etwa durch Zahlenschlösser, weiter nutzen können. Wichtig ist, dass alle Zugangsinformationen im Kundenkonto korrekt hinterlegt sind.
Fazit für Händler
Die neuen DHL-AGB erfordern erhöhte Sorgfalt bei der Adressverarbeitung und Kommunikation mit Kunden. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen künftig schneller zu Rücksendungen und Mehrkosten – Händler sollten ihre Checkout-Prozesse entsprechend anpassen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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danke für den Hinweis. Das ist in der Tat etwas unglücklich formuliert. Wir haben die entsprechende Passage angepasst. Es geht konkret darum, dass Händler die Kunden auf die korrekte Angaben von Empfängername und Postnummer hinweisen, um somit die Bedingungen für eine Ablage in einer Packstation zu erfüllen.
Gruß, die Redaktion