Wer einen DHL-Paketkasten für die Lieferung seiner Pakete nutzt, wird diesen in Zukunft nicht mehr ohne Weiteres nutzen können. DHL stellt die Zustellung an diese privaten Paketkästen ab dem 15. Mai ein.
Grund für den Stopp dieses Services ist die dort verbaute Technik, die nunmehr nicht mehr einem aktuellen Stand entspricht, meldet RetailNews mit Verweis auf ein DHL-Schreiben an Kund:innen.
Umrüstung möglich
Für die Chiptechnologie, die seit 2014 in den Paketkästen verbaut ist, stehen keine Ersatzteile mehr zur Verfügung. Deshalb lasse sie sich nicht mehr für die automatische Zustellung durch DHL in die Kästen verwenden.
Doch komplett auf die Paketboxen verzichten müssen Haushalte nicht. Eine automatische Öffnung und Schließung per Transponder-Technologie ist zwar nicht mehr möglich, doch man könne den Kasten mit einem Vorhängeschloss oder einem manuellen Verschluss ausstatten. Anschließend müssen diese Informationen oder Hinweise zur Bedienung des Kastens (also z. B. der Code vom Zahlenschloss) im DHL-Kundenkonto beim Ablageort hinterlegt werden, damit die Pakete weiterhin im Kasten landen können.
Paketkästen nicht lukrativ?
Dass keine Ersatzteile mehr für die Paketkästen zur Verfügung stehen, verwundert nicht. Ursprünglich hatte DHL die Paketkästen im Jahr 2014 eingeführt, es sei „die größte Erfindung seit dem Briefkasten“, hieß es damals. Doch die Haustürzustellung gilt als hoher Kostenfaktor, weshalb der Logistikkonzern wohl auch längst verstärkt auf die Nutzung und den Ausbau von zentralen, öffentlichen Packstationen setzt.
Ursprünglich war es sogar möglich, dass Sendungen aus Paketkästen von DHL abgeholt werden konnten. Das Angebot wurde im Jahr 2019 beendet, da es für den Service zu wenig Nachfrage gab – stattdessen lassen sich Sendungen dem oder der Zusteller:in mitgeben, erklärte das Unternehmen. Allerdings hat DHL auch diese Option inzwischen deutlich eingeschränkt: So nehmen die DHL-Bot:innen beispielsweise das DHL Kleinpaket, das die Warenpost abgelöst hatte, nicht für die Weiterbeförderung entgegen. Paketkästen lassen sich außerdem bereits seit 2019 nicht mehr bestellen.
Änderungen in den AGB – Folgen für Händler:innen
DHL hat die entsprechenden Regelungen für Paketkästen aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernt. Das ist allerdings nicht die einzige Neuerung in den AGB. Darin finden sich nun auch Hinweise zur Zustellung an anbieterneutrale Paketstationen. Diese formalen Klarstellungen in den AGB wirken sich mittelbar aber auch auf Online-Händler:innen aus, die jetzt ihre Check-out- und Versandprozesse genauer in den Blick nehmen sollten. Ausführliche Hinweise dazu liefert unser Beitrag DHL verschärft Zustellregeln – Was Online-Shops beachten müssen.
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