Ab dem 1. April müssen DHL-Geschäftskunden, die schwere Pakete hinsichtlich ihrer Gewichtsangaben nicht korrekt oder gar nicht kennzeichnen, eine Aufwandsentschädigung zahlen. Da uns zu dem Thema in den letzten Tagen immer wieder Fragen erreichten, haben wir bei dem Logistiker nachgefragt und euch hier ein kleines FAQ zusammengestellt:

Gibt es eine Toleranzgrenze/Messtoleranz für geringfügige Abweichungen beim Gewicht?
DHL: Nein, wir halten uns bei den Gewichtsgrenzen strikt an die Vorgaben des Gesetzes und verfahren genauso bei der Erhebung der Aufwandsentschädigung.

Wie werden Kunden über falsch deklarierte Pakete informiert?
Wir stehen über unseren Kundenservice und Vertrieb immer im engen Austausch mit unseren Kunden. Über diese Kanäle werden Kunden Informationen zu falsch gekennzeichneten Paketen erhalten. Natürlich unterstützen wir unsere Kunden auch dabei, von vorneherein Sendungen korrekt zu kennzeichnen.

Werden auch Privatkunden diese Aufwandsentschädigung zahlen müssen, wenn ein Paket nicht in der Filiale abgegeben, sondern beispielsweise einem Zusteller mitgegeben wird?
Alle Paketlabel für Sendungen über 10 kg, die von Privatpersonen erworben werden, haben die Gewichtskennzeichnung direkt auf dem Label integriert. Eine Aufwandsentschädigung bei falschen Gewichtsangaben wird bei Privatkund:innen nicht fällig.

Falsche Label können teuer werden

Wie hoch genau die jeweiligen Gebühren für die neuen Entgelte ausfallen, dazu wollte die DHL uns gegenüber keine Aussagen machen. Allerdings kann es für Vielversender schnell teuer werden, besonders dann, wenn die eigenen Messwerte nicht mit denen der DHL übereinstimmen und beide Strafgebühren – das Kennzeichnungsentgelt und das Gewichtskorrekturentgelt – erhoben werden. Hier sollten Händler ab dem 1. April genau darauf achten, alle schweren Pakete über 10 Kilogramm korrekt zu kennzeichnen.

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