Mit der Postgesetznovelle haben sich einige Pflichten für Händler geändert. So müssen diese seit Januar schwere Pakete gesondert kennzeichnen. Wie die DHL jetzt bekannt gegeben hat, müssen Geschäftskunden, die Pakete falsch labeln, ab April eine Aufwandsentschädigung zahlen. Dazu wurden die Kunden bereits informiert.

Wir haben bei Hermes nachgefragt, ob auch hier Kunden mit einer Strafgebühr rechnen müssen, wenn die Sendungen nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Ein Sprecher gab uns dazu folgende Auskunft:

„Klar ist, mit der Gewichtskennzeichnung auf Paketen ist durch die Novellierung des Postgesetzes eine neue gesetzliche Vorgabe zu erfüllen. Als diejenigen, die die Pakete im Auftrag transportieren, sind wir darauf angewiesen, dass die Pakete durch die Händler richtig gelabelt sind und haben dies über unsere AGB entsprechend geregelt. Daher prüfen wir selbstverständlich die entsprechende Kennzeichnung. Wenn diese fehlt oder fehlerhaft ist, müssen wir dies ergänzen bzw. korrigieren. Hieraus resultieren zum einen Verzögerungen für den Endkunden, die nicht durch uns zu vertreten sind und auch zusätzliche Aufwände, die wir entsprechend in Rechnung stellen.“

Zu konkreten Gebühren wollte uns Hermes allerdings keine Auskunft geben.

Neue Entgelte für DHL-Geschäftskunden

Beim Wettbewerber DHL werden ab April Kennzeichnungsentgelte für eine falsche bzw. Nichtkennzeichnung von schweren Paketen sowie ein Gewichtskorrekturentgelt für die fehlerhafte Angabe des Gewichts erhoben. Geschäftskunden sollten künftig also präzise ihre Pakete wiegen, um möglichen Strafgebühren zu entgehen.

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