Schwere Pakete müssen seit Jahresbeginn gesondert gekennzeichnet werden. Versender, die beim Gewicht der Sendung falsch liegen und dementsprechend ein falsches Label verwenden, müssen ab dem 1. April draufzahlen. Ab diesem Datum verlangt die DHL eine Aufwandsentschädigung, aufgeteilt in zwei Posten: das Kennzeichnungsentgelt und das Gewichtskorrekturentgelt.
Wie aus der aktuellen DHL-Preistabelle hervorgeht, werden folgende Strafgebühren verlangt:
Kennzeichnungsentgelt 0,49 Euro je Sendung
Gewichtskorrekturentgelt 0,99 Euro je Sendung
Die Entgelte gelten sowohl für die Gewichtskategorie 10–20 Kilogramm als auch über 20 Kilogramm. Für eine Sendung können auch beide Gebühren gleichzeitig verlangt werden.
Fehlerhafte Gewichtsangaben können teuer werden
Neben den neuen Gebühren, die ab dem 1. April fällig werden, nimmt die DHL bereits seit Längerem zusätzliche Entgelte für unterlassene oder fehlerhafte Gewichtsfeststellung. Zum einen wird ein Einziehungsentgelt (je Sendung) in Höhe von zwei Euro erhoben. Außerdem müssen Versender bei bewusst (vorsätzlich) falschen Angaben zum Gewicht ein Pauschalentgelt von 18 Euro je Sendung zahlen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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