Paketdienstleister Hermes hat eine neue Sicherungsstufe für die Zustellung eingeführt. Schließlich gibt es immer wieder einmal Fälle, in denen Pakete mit Online-Bestellungen nicht bei dem Empfänger landen, für den sie bestimmt waren. Vor allem in der sendungsreichen Vorweihnachtszeit hagelt es bei Händler:innen und beim Zustellunternehmen dann schnell Beschwerden. Ein neues TAN-Verfahren soll jetzt dafür sorgen, dass die Pakete sicher ankommen.
Erste Tests zu dem Verfahren führte Hermes bereits Anfang September durch – jetzt ist der neue Service offenbar marktreif. Die Zustellvariante ist optional. „Online-Shops können so beispielsweise den Versand hochpreisiger Waren besonders absichern“, rät der Paketdienstleister seinen Geschäftskund:innen. Ob Sendungen TAN-gesichert verschickt werden, entscheidet also allein das Handelsunternehmen.
Wie funktioniert das TAN-Verfahren bei Hermes?
Haben Online-Shops die TAN-gesicherte Zustellung gebucht, wird den Paketempfänger:innen von Hermes Germany eine E-Mail mit einem vierstelligen Zahlencode zugesendet. Wenn eine Sendung an der Haustür oder im Hermes PaketShop gescannt wird, erscheint auf dem Display die Aufforderung zur Eingabe dieser vierstelligen TAN. Die jeweilige TAN ist einmalig für die Paketübergabe gültig, erläutert Hermes zum Verfahren.
Auf dem Paket oder auf dem Adresslabel ist laut Hermes nicht erkennbar, ob die Zustellung per TAN-Verfahren abgesichert wurde. Von außen lassen sich also keine Rückschlüsse darauf ziehen, ob sich hochwertige Waren im Paket befinden.
Können Pakete mit Hermes TAN-Verfahren auch bei Nachbarn oder PaketShops abgegeben werden?
Wenn der oder die Empfänger:in nicht zu Hause ist, kann die TAN auch an andere weitergegeben werden – sei es eine andere Person im Haushalt oder der gewünschte Nachbar. Dass die Abgabe bei bestimmten Nachbarn möglich ist, muss allerdings von den Empfänger:innen vorher bei Hermes über den Service „WunschZustellung“ hinterlegt sein.
Auch in den PaketShop kann die Sendung geliefert werden. Der Code muss dann bei Abholung angegeben werden. Dadurch entfällt für die TAN-gesicherte Zustellung auch die Vorlage des Personalausweises oder einer Vollmacht, die ansonsten für alle anderen Sendungen erforderlich ist. Nicht möglich ist bei der TAN-gesicherten Zustellung die Ablage an einem Wunschort. Denn für den Paketempfang ist die Eingabe des Codes ja zwingend Voraussetzung.
Kein Code – kein Paket
Die Online-Kundschaft muss also jetzt damit rechnen, dass sie ab sofort im Anschluss einer Bestellung eine TAN für die Paketübergabe erhalten. Hermes versendet den Code per E-Mail, sobald ein Online-Händler den Paketlogistiker für den Versand beauftragt und die Kontaktdaten übermittelt hat.
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