Pakete, die über 10 Kilogramm wiegen, müssen seit Jahresbeginn entsprechend gekennzeichnet werden. So will es das neue Postgesetz. DHL-Kunden, die sich gar nicht daran halten oder Pakete falsch kennzeichnen, müssen ab dem 1. April eine Strafgebühr zahlen. Für die Kennzeichnung der Sendungen stellt die DHL ihren Kunden bestimmte Sticker zur Verfügung. Aber müssen diese zwingend verwendet werden oder dürfen auch fremde Labels mit entsprechender Gewichtskennzeichnung auf den Paketen angebracht werden? Das haben wir jetzt beim Bonner Logistiker erfragt und eine klare Antwort dazu erhalten:
„Nein, die Sticker zur Gewichtskennzeichnung müssen nicht zwingend die von DHL sein. Händler können andere verwenden unter Berücksichtigung verschiedener Vorgaben zur eigenen Erstellung der Gewichtsaufkleber (z. B. in Bezug auf die Icons für die Kennzeichnung 10+ bzw. 20+, die dazugehörigen Barcodes, Abmessungen etc.)“, so eine Sprecherin.
Messtoleranz beim Gewicht?
Weniger tolerant ist der Bonner Logistiker aber bei den Gewichten der Sendungen. Hier erlaubt das Unternehmen keine Messtoleranzen, sondern hält sich strikt an die Vorgaben des Gesetzes. Genauso verfährt die DHL auch bei der Erhebung der Aufwandsentschädigung. Kunden, deren Pakete also an der Grenze zu 10 Kilogramm bzw. 20 Kilogramm liegen, sollten genau messen, um eine spätere Nachzahlung zu vermeiden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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