Die DHL Group hat Mitte der Woche darüber informiert, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Ab dem 15. Mai gibt es Änderungen bei den Empfangs- und Versandoptionen. An dieser Stelle haben wir diese genau beleuchtet und zeigen, was sich konkret für Online-Händler ändert.
Wichtige Änderungen beim Versand betreffen unter anderem die Zustellung an alternative Empfangsorte wie Packstationen. Fehlt künftig die Sendungsnummer, so kann die Lieferung nicht an eine Packstation zugestellt werden, sondern wird an eine Filiale umgeleitet.
Bestimmte Voraussetzungen für Briefe und Warensendungen
Wie sieht es also künftig mit Groß- und Maxibriefen sowie Warensendungen aus? Bislang konnten sie – vorausgesetzt sie haben eine Mindestgröße von 15 x 11 x 1 cm – auch an Packstationen geschickt werden. Bleibt dies auch nach den Änderungen der AGB der Fall? Ja, lautet die Antwort von DHL. „Solange eine Sendungsnummer vermerkt ist, können auch weiterhin Groß- und Maxibriefe sowie Warensendungen an eine Packstation gesendet werden“, betont eine Unternehmenssprecherin.
Konkret bedeutet das: Sendungen mit Internetmarken sowie Einschreiben können weiterhin an Packstationen zugestellt werden. Briefe, die mit einer klassischen bzw. mobilen Briefmarke versehen sind, allerdings nicht. Hier fehlt die benötigte Sendungsnummer.
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