Entscheidung durch das Bundesverkehrsministerium: Bei einer Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durch das BAG unterbricht der Fahrer nicht automatisch seine Ruhezeit. Damit soll die praktische Umsetzung des Verbotes der wöchentlichen Ruhezeit im Lkw umgesetzt werden.
Ruhezeit ist einzuhalten
Hintergrund des Erlasses des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) ist die praktische Umsetzung der Kontrolle der Änderung des Fahrerpersonalgesetztes (FPersG) aus dem Mai 2017. Danach darf die wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden nicht mehr im Lkw verbracht werden. Dies wird durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) geprüft und Verstöße durch Überschreitung können mit einem Bußgeld geahndet werden. In Fällen, in denen der Fahrer vor Ablauf von 45 Stunden wieder arbeitet, liegt nur eine reduzierte Ruhezeit vor. Ein Problem bestand bisher in der Beurteilung der Kontrolle. Handelte es sich hierbei um Arbeitszeit für den Fahrer, hätte er seine wöchentliche Ruhezeit unterbrochen. Ein Verstoß hätte sich nur ergeben können, wenn der Fahrer schon über 45 Stunden im Lkw verbracht hätte.
BMVI: Mitwirkung ist keine andere Arbeit
Diese Frage hat das BMVI nun per Erlass entschieden. Die bloße Kontrolle der Fahrer unterbricht demnach nicht die wöchentliche Ruhezeit. Begründet wird diese Ansicht damit, dass die bloße Überprüfung der Ausdrucke keine Mitwirkung des Fahrers erfordert und daher kaum spürbar ist. Daneben wird die Kontrolle bei einer reinen Überprüfung nicht im Massenspeicher hinterlegt. Daher handelt es sich nach Ansicht des BMVI nicht um eine “andere Arbeit” im Sinne der entsprechenden EG Verordnung. Sollte es sich jedoch bei dieser Kontrolle herausstellen, dass die Ruhezeit von mindestens 45 Stunden schon an dem Ort verbracht wurde, findet eine vollumfängliche Kontrolle statt. Bei diesem vollen Kontrollprogramm ist eine wesentlich intensivere Mitwirkung des Fahrers erforderlich (Gespräche, Formalitäten) und eine Arbeitszeit des Fahrers gegeben. In diesen Fällen ist die Ruhezeit unterbrochen.
Klarheit im Alltag
Der Erlass führt zu einer Klarheit für beide Seiten bei der Kontrolle. Für die Fahrer ist nun klar, dass dadurch die Ruhezeit nicht erneut beginnt und sie sich ggf. um einen geeigneten Ort für die Schlafmöglichkeit bemühen müssen, um keinen Verstoß zu begehen. Und auch für die Kontrolleure ist nun klar, ob eine Kontrolle nach 44 Stunden Ruhezeit praktische Folgen hat oder nicht.
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