Das neue Verpackungsgesetz, das zum 01. Januar 2019 in Kraft tritt, sieht vor, dass sich alle, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist ab jetzt möglich.
Vier Monate vor dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ist das Verpackungsregister LUCID online gegangen. In dem neuen Register, das über die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufrufbar ist, müssen sich alle registrieren, „die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen“. Dies muss nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt bis zum 01. Januar 2019 geschehen.
Mehr Transparenz in Sammlung und Recycling von Verpackungsabfällen
Die Registrierung ist ab sofort möglich. Verpflichtete Unternehmen müssen sich über dieses Portal mit ihren Stammdaten und den durch sie vertriebenen Markennamen registrieren. Das Registrierungsverfahren soll nur 15 Minuten dauern. Spätestens zum Jahresanfang sind Firmen- und Markennamen der registrierten Unternehmen über LUCID öffentlich einsehbar.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärt in der Meldung des BMU noch einmal die Notwendigkeit des Registers: „Wir produzieren in Deutschland zu viel Plastikmüll. Das wollen wir ändern, indem wir überflüssiges Plastik vermeiden und dafür sorgen, dass Verpackungen klüger und ökologischer gestaltet werden. Das, was wir nicht vermeiden können, muss mehr als bisher recycelt werden. Mit dem Verpackungsgesetz setzen wir höhere Recyclingquoten. Außerdem sorgen wir dafür, dass mehr Transparenz in Sammlung und Recycling der Verpackungsabfälle kommt. Die Zentrale Stelle und das neue Verpackungsregister LUCID tragen dazu bei, dass die Kosten künftig fair auf alle Verursacher verteilt werden. Manche Produzenten, die sich bisher vor ihrer Verantwortung gedrückt haben, werden sich dann womöglich zum ersten Mal Gedanken machen müssen, wie sie sparsamer und ökologischer verpacken können.“
Kleine Unternehmen sollen ausreichend Zeit für die Registrierung haben
Ziel des neuen Verpackungsgesetzes ist es, dass künftig alle Hersteller „ihrer erweiterten Produktverantwortung nachkommen und für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen“. Dabei spielt es keine Rolle, so das BMU, ob die Produkte – und damit auch die Verpackung – online oder im stationären Handel vertrieben werden. Hersteller, die sich nicht auf der Plattform registrieren, dürfen laut dem Gesetz ab dem 01. Januar 2019 ihre verpackten Waren nicht mehr verkaufen. Das System der „Produktverantwortung“ sorgt demnach dafür, dass die Sammlung und das Recycling von Verpackungen von denen bezahlt wird, die die Verpackungen in Umlauf bringen.
Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister: „Mit dem frühzeitigen Start des Registers – bereits vier Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes – geben wir allen Unternehmen die Möglichkeit, sich schon jetzt auf die neuen Vorgaben einzustellen. Gerade kleine Unternehmen sollen ausreichend Zeit bekommen, um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes reibungslos bis zum offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes umsetzen zu können.“ Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister fungiert unter anderem als Kontrollinstanz zur Einhaltung des Verpackungsgesetzes.
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