Die Forderungen nach einer Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche werden immer lauter. Ein Beschluss der Bundesländer wurde nun der Regierung vorgelegt.
Kommt die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche? Bereits seit Wochen wird das Thema in der Branche diskutiert, verschiedene Politiker haben sich inzwischen öffentlich für eine Ausweitung des Gesetzes ausgesprochen. Vergangene Woche haben auch die Bundesländer einem Entschließungsantrag zugestimmt und der Bundesregierung ihre Forderung nach einer Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Zustellbranche vorgelegt. Die aktuelle Grauzone sei „immer schwerer zu fassen und zu durchschauen“, wie es in der Verkehrsrundschau heißt.
Verdi unterstützt dieses „starke Signal für die Arbeitnehmerrechte“
Der Bundesrat kritisiert in seinem Appell unter anderem die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und spricht sich dafür aus, dass Firmen zeitlich genau dokumentieren, wann die Paketzusteller ihre Arbeit aufnehmen und wieder beenden. Für die Gewerkschaft Verdi ist dies ein Schritt in die richtige Richtung und „ein starkes Signal der Länderkammer für die Arbeitnehmerrechte“, betont die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis. Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigte Gesetz müsse nun zügig umgesetzt werden, so die Gewerkschaft.
Gegenwind für die Nachunternehmerhaftung gibt es allerdings von Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Zwar sei er für stärkere Kontrollen in der Branche, eine Ausweitung des Gesetztes hält er allerdings nicht für sinnvoll (wir berichteten). „Den Auftraggeber haftbar zu machen, der selbst keine Möglichkeit hat, diese Dinge bei Subunternehmern zu kontrollieren, halte ich für einen bürokratischen und falschen Weg. Denn er packt das Übel nicht bei der Wurzel“, so seine Einstellung.
Die Forderung der Länder für eine Subunternehmerhaftung geht nun an die Bundesregierung. Eine Frist, bis wann sich die Regierung entscheiden muss, dass Anliegen aufzugreifen oder nicht, gibt es nicht.
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