Aktuell gibt es eine regelrechte Abmahnwelle wegen des „neuen" Verpackungsgesetzes.
Neu ist das Verpackungsgesetz im Grunde genommen nicht: Es hat die seit 1994 bestehende Verpackungsverordnung abgelöst. Bereits laut dem alten Gesetz mussten Unternehmer ihr Verpackungsmaterial bei einem der dualen Systeme lizenzieren. Betroffen sind und waren Verpackungen, die erstmals in Umlauf gebracht werden und beim Verbraucher typischerweise als Müll anfallen. Neu ist lediglich die dazu gekommene Registrierungspflicht: Zusätzlich zur Lizenzierung der Verpackungen, müssen sich systembeteiligungspflichtige Unternehmen bei LUCID registrieren. LUCID ist eine öffentliche, für jedermann einsehbare Datenbank. Grundgedanke ist folgender: Die Verpackungsverordnung hatte einen entscheidenden Nachteil. Es war schwer nachvollziehbar, welche Unternehmen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkamen. Unterm Strich wurde die Entsorgung der nicht-lizenzierten Verpackung durch jene mitgetragen, die ihren Pflichten nachkamen. Diesem unbefriedigenden Ergebnis wird durch LUCID entgegengewirkt.
Erste Abmahnungen kurz danach
Bereits zwei Wochen nach dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes kam es zu den ersten Abmahnungen. Grund für die Abmahnungen ist die fehlende Registrierung bei LUCID. Die ersten Abmahnungen wurden durch die Rechtsanwaltskanzlei Zierhut IP ausgesprochen und kosteten um die 1.000 Euro. Die Registrierung bei LUCID selbst ist im übrigen kostenlos. Lediglich die Lizenzierung der Verpackungen kostet – wie bereits nach der alten Verpackungsverordnung – Geld.
Derzeitige Abmahnwelle
Derzeit gibt es eine regelrechte Abmahnwelle wegen fehlender LUCID-Registrierung. Die Abmahnungen stammen von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die verschiedene Firmen vertritt. Der Kostenpunkt liegt je nach angesetztem Gegenstandswert bei 1.170 bis 1.360 Euro. Wer sich bis jetzt noch nicht mit dem Verpackungsgesetz und den damit einhergehenden Pflichten auseinandergesetzt hat, sollte das also dringend nachholen.
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