Das Scheitern der Mautpläne könnte den Bund mehrere Hundert Millionen Euro kosten.
Es wird nicht ruhig um Andreas Scheuer (CDU): Seit dem Scheitern der Maut vor dem EuGH hagelt es Kritik. Ein Punkt ist, dass trotz der Zweifel im Vorfeld, die Unternehmen KapschTraffic und CTS Eventim damit beauftragt wurden, die Mautstellen künftig zu betreiben. Kurz nach der Bekanntgabe der EuGH-Entscheidung wurde dieser Vertrag gekündigt. Die jetzt vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichen Vertragswerke mit einem Umfang von 2.600 Seiten offenbaren, was auf die Staatskasse zukommen könnte.
Anspruch auf Entschädigung
Die Verträge mit KapschTraffic und CTS Eventim sehen laut Informationen des Handelsblattes eine Klausel vor, die einen Entschädigungsanspruch vorsieht, sollten die Verträge aus vermeintlichen Gründen vonseiten des Bundes gekündigt werden. Der Anspruch entspricht der Höhe des Bruttounternehmenswertes. Dieser umfasst unter anderem die entgangenen Gewinne, die die Unternehmen bei der Vertragslaufzeit von zwölf Jahren, also bis 2032, mit der Maut hätten erwirtschaften können. Diese belaufen sich, so das Handelsblatt weiter, auf 550 Millionen Euro.
Kündigung aus vermeintlichen Gründen
Knackpunkt ist also, ob die Gründe, aus denen die Verträge gekündigt wurden, vermeintlich waren. Wie erwähnt, gab es bereits vor dem EuGH-Urteil Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsetzung der Maut als sogenannte Ausländermaut. Allerdings scheint das Vertragswerk die Unternehmen hier sehr gut abzusichern: Sollte eine Kündigung aufgrund eines EuGH-Urteils vorgenommen werden, so wird der Schadensersatz fällig. Daher hat der Bund noch weitere Gründe für die Kündigung angeführt. Doch auch das macht diese nicht unbedingt wasserdicht: Die Unternehmen haben laut der Verträge acht Wochen Zeit, um Kündigungsgründe zu beseitigen. Gelingt dies und bleibt danach nur noch das Urteil des EuGHs als Kündigungsgrund stehen, so steht der Bund in der Pflicht.
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