Bei der Winterreifen-Regelung für Lkw und Busse gibt es eine Vorschriftenänderung. Die DEKRA rät betroffenen Unternehmen, entsprechend frühzeitig zu reagieren.
Die bisherige Regelung, dass Busse und Lkw nur auf den Antriebsachsen eine winterliche Bereifung benötigen, ist nur noch in dieser Saison gültig. Ab dem 01. Juli 2020 gibt es hierzu eine Vorschriftenänderung, wie die DEKRA jetzt informiert. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch auf den Lenkachsen Winterreifen angebracht werden. Die neuen Maßstäbe treffen Busse der Klassen M2 und M3 sowie Lkw der Klassen N2 und N3.
„Viele Speditionen und Fuhrparks schaffen bisher für die Antriebsachsen jährlich zum Winter neue Reifen an, weil die Kilometerleistung entsprechend hoch ist“, erklärt DEKRA Reifenexperte Christian Koch. „Der Reifenverschleiß auf Lenkachsen ist dagegen in der Regel geringer, so dass hier seltener neu bereift werden muss. Umso wichtiger ist es deshalb, schon jetzt bei der Reifenbestellung die richtige Auswahl zu treffen.“
Fuhrparks sollten „früher an später denken“
Betroffene Unternehmen sollten bei ihrer Planung also bereits schon in dieser Wintersaison die Regeländerung im kommenden Jahr beachten. „Das Motto heißt: Früher an später denken. Wer ab Herbst 2020 noch gesetzeskonform unterwegs sein möchte, sollte das Thema schon jetzt beim Reifenkauf auf dem Schirm haben“, so Christian Koch weiter. „Dabei ist wichtig: Als Winterreifen nach der Vorschrift gilt dann nur ein Reifen, der das Symbol eines Bergs mit Schneeflocke trägt“, erklärt der Experte. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reifen neu, gebraucht oder runderneuert sind.
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