Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zum geplanten Schutz für Paketboten abgegeben.
Im September hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Paketboten-Schutz-Gesetz verabschiedet. Bei dem Gesetz geht es darum, die Arbeitsbedingungen in der Zustellbranche zu verbessern. Dies soll beispielsweise durch die Nachunternehmerhaftung für Sozialbeiträge erreicht werden (wir berichteten). Nun haben die Länder im Bundesrat den Entwurf genauer unter die Lupe genommen.
Verschärfung der Dokumentationspflicht
Der Bundesrat hat am 11.10. – so Beck-Aktuell – eine Stellungnahme zu dem Entwurf des Paketboten-Schutz-Gesetzes formuliert. Dabei kommen die Länder zu dem Ergebnis, dass die Dokumentationspflichten für die Arbeitszeiten erweitert werden sollten. Aktuell sieht der Entwurf vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit bis zu sieben Tagen später nachtragen können. Hier sieht der Bundesrat Nachbesserungsbedarf.
Digitalisierung der Zeiterfassung
Diese Dokumentationspflicht soll nach dem Willen des Bundesrates in der Form erweitert werden, dass sie auch digital möglich sein muss. So sollen die Paketboten die Möglichkeit haben, den Beginn und das Ende ihres Arbeitstages zu erfassen. Damit sollen die Arbeitnehmer effektiv vor Mehrarbeit geschützt werden. „Stundenlöhne von viereinhalb bis sechs Euro, die Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die systematische Umgehung bei der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind gängige Praxis“, wird Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) aus seiner Rede vor dem Bundestag vom Weser Kurier zitiert. Außerdem bezeichnete er die Bedingungen in manchen Unternehmen als „mafiöse Zustände“.
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