Die Rechtslage für den Versand von Sendungen per Dialogpost hat sich geändert: Mit diesem Angebot dürfen nur noch Werbebriefe versendet werden.
Aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Köln passt die Deutsche Post ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der Dialogpost an. Bislang konnten Unternehmen bzw. Post-Kunden vergünstigte Tarife der Dialogpost in Anspruch nehmen, wenn sie Sendungen mit gleichem Inhalt verschicken wollten. Ab dem 1. Januar 2020 dürfen diese Konditionen jedoch nur noch für den Werbeversand genutzt werden.
Kein Versand von Bestellbestätigungen oder AGB-Änderungen per Dialogpost
Die Inhaltsgleichheit der Sendungen genüge aus gesetzlicher Perspektive nicht mehr. „Entscheidend ist dabei immer der Hauptzweck der Sendung: Werbliche Sendungen, deren Versand weiterhin mit Dialogpost möglich ist, motivieren zum Produktkauf oder zur Nutzung von Dienstleistungen, können aber zum Beispiel auch Kundenkarten, Einladungen zu Stadtfesten, Ausstellungen, Gewinnspielen oder Spendenaufrufe beinhalten“, teilt die Deutsche Post hierzu mit.
Nicht mehr zulässig sind demzufolge der Versand von allgemeinen oder persönlichen Informationen wie AGB-Änderungen, Bestellbestätigungen und Preisanpassungen sowie Einladungen zu Jahreshaupt-, Aktionärs- und Mitgliederversammlungen. Auch Umfirmierungen, Geschäftsübernahmen oder Firmenumzüge sind nicht-werbliche Sendungsanlässe, für die diese Beförderungsoption nicht mehr nutzbar ist.
Deutsche Post verweist auf E-Post und Versandangebote
Alternativ können Sendungen, die nicht den geforderten werblichen Charakter tragen, neben dem klassischen Briefversand auch über hybride Versandangebote der E-Post verschickt werden, so die Empfehlung des Konzerns. Kunden mit größeren Sendungseinlieferungen, also mindestens 250 in der Region verbleibende oder 5.000 überregionale Sendungen, können diese ab dem 1. Januar 2020 „unter bestimmten Voraussetzungen zu vergünstigten (sog. Teilleistungs-)Konditionen über die Deutsche Post befördern“. Die Post stellt an dieser Stelle ausführlichere Informationen zu den neuen Bedingungen zur Verfügung.
Kommentar schreiben