Seit elf Monaten gilt das Verpackungsgesetz und hat bereits zu einigen Verbesserungen und Fortschritten in Industrie und Handel geführt.
Am 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) kann ein erstes positives Fazit ziehen. Seit Ende 2018 können sich Unternehmen im Verpackungsregister LUCID online registrieren. Hier habe man inzwischen rund 170.000 Registrierungen verzeichnet: Dies bedeutet „in etwa eine Verdreifachung der Unternehmen, die sich im Vergleich zum Jahr 2016 produktverantwortlich verhalten“, teilte die ZSVR mit.
Gleichsam haben sich die Meldungen zu den Verpackungsmengen qualitativ verbessert und die Systembeteiligungsmengen erhöht, etwa bei Papier/ Pappe/ Karton (PKK) und Glas, heißt es weiter.
ZVSR kündigt konsequente Durchsetzung der Rechtsvorschriften an
Allerdings gebe es auch noch einiges zu tun: „Die Systembeteiligung ist im Bereich der Leichtstoffverpackungen noch nicht auf einem befriedigenden Niveau. Wir sehen an den knapp 60.000 beantworteten Anfragen, wie hoch das Unwissen der Wirtschaft auch nach 25 Jahren Produktverantwortung ist“, so ZSVR-Vorstand Gunda Rachut. Hier wolle man künftig konsequent die Umsetzung ihrer Eigenverantwortung einfordern.
Auch verweist die Stelle auf ihren Katalog, der die Systembeteiligungspflicht einer Verpackung konkretisiere. Da dies in Form einer Verwaltungsvorschrift erfolge, würden Schwächen der alten Rechtssituation beseitigt und jeder Hersteller könne „seine Verpflichtungen schnell und unbürokratisch ermitteln“. Unternehmen, die nun ihren Pflichten nicht nachkämen, müssen mit Konsequenzen rechnen: „Produktverantwortung bedeutet Eigenverantwortung der Unternehmen. Wer das immer noch nicht verstanden hat, der hat nun das Eintreten der gesetzlich vorgesehenen Sanktionen zu befürchten. Wir werden konsequent vorgehen. Wir sind auch zum Schutz der rechtskonform arbeitenden Unternehmen da“, so Gunda Rachut.
Mitte des Jahres hatte die ZSVR bereits 2.000 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Verpackgesetz an zuständige Behörden übergeben.
Größeres Bewusstsein für recyclinggerechte Verpackungen
Auch hatte die ZSVR mit dem Umweltbundesamt einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen publiziert, 2018 gab es hierzu bereits eine Orientierungshilfe. Dessen Wirkung reichte weiter, als ursprünglich durch das Gesetz beabsichtigt. So würden Händler von ihren Verpackungslieferanten verlangen, dass die gelieferten Verpackungen den Anforderungen des Mindeststandards vollumfänglich entsprechen.
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