Wegen unzulässig hoher Gebühren beim Anrufen des Kundenservices hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Hermes geklagt und eine Anpassung erzwungen.
Um mit dem Kundenservice von Hermes in Kontakt zu treten, mussten Verbraucher bis vor kurzem noch eine kostenpflichtige 01806-Nummer wählen. Hier wurden Gebühren von 20 Cent aus dem Festnetz und bis zu 60 Cent aus dem Mobilfunknetz fällig. Darin sah der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) allerdings einen Verstoß gegen das Verbraucherrecht und klagte gegen die Hermes Germany GmbH. Das Landgericht Hamburg hat der Klage stattgegeben und entschieden, dass derart hohe Kosten für eine Servicenummer nicht zulässig sind.
Verlangte Gebühr verstößt gegen Gesetz
Nach Auffassung des vzbv „darf ein Anruf, der im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Vertrag steht, nicht mehr kosten als ein gewöhnlicher Anruf aus dem Mobil- oder Festnetz“, wie der Verband in der entsprechenden Meldung zur Klage schreibt. Da die meisten Verbraucher heutzutage allerdings Flatrate-Tarife besitzen und für einen Anruf in der Regel keine gesonderten Verbindungskosten zahlen, sah die Verbraucherzentrale die Gebühren der Servicenummer als unzulässig an.
Wie das Landgericht Hamburg jetzt außerdem argumentierte, seien die Kosten eine zusätzliche Hürde für Kunden, mit Hermes in Verbindung zu treten. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Hermes hatte aber schon vor einiger Zeit seine alte gebührenpflichtige Servicehotline geändert zu Gunsten einer normalen Festnetzrufnummer, wie sie nun im Impressum des Paketdienstes zu finden ist.
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