Der Skandal um sechs Lkw-Hersteller wegen illegaler Preisabsprachen hat aktuell wieder Fahrt aufgenommen.
Unternehmen sind grundsätzlich frei in ihren Entscheidungen und dürfen Verträge schließen und Preise festlegen. Entgegen der allgemeinen Wahrnehmung ist auch eine Zusammenarbeit von miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen unter bestimmten Bedingungen möglich. Unbedenklich sind Kartellverstöße beispielsweise, wenn die Kooperation der beteiligten Unternehmen die Herbeiführung von Vorteilen für Verbraucher zum Ziel hat.
Genau das soll aber bei den Lkw-Herstellen Daimler, MAN, Scania und drei weiteren nicht der Fall gewesen sein, denn durch ihre Absprachen soll laut dem Handelsblatt sogar ein Schaden von 7.000 bis 10.000 Euro pro Lkw je Kauf oder Leasingvertrag entstanden sein. Daher wurden die Hersteller zu Bußgeldzahlungen in Höhe von vier Milliarden Euro wegen des Kartellverstoßes verpflichtet. Unzählige Schadensersatzklagen folgten, wurden jedoch in Deutschland teilweise abgewiesen. Die Hersteller selbst weisen einen Schaden für die Kunden zurück und wollen keine Entschädigung zahlen.
Kartellverfahren abgeschlossen, Schadensersatzforderungen laufen
Stein des Anstoßes waren getroffene Preisabsprachen durch die Hersteller der Lkws, was in den letzten Jahren zu mindestens 80 Verfahren wegen umfangreicher Schadensersatzforderungen geführt haben soll. Unter anderem hat sich auch die Deutsche Bahn gegen die finanziellen Einbußen aus dem Preiskartell zur Wehr gesetzt.
Weil die Klagen in Deutschland teilweise abgewiesen wurden, machten sich die Betroffenen das EU-Recht zunutze. Neben allen niederländischen Unternehmen können auch Unternehmen mit einem Sitz in den Niederlanden klagen. Zudem unterhalten alle besagten Lkw-Produzenten dort eine Niederlassung und können somit dort verklagt werden. Das hiesige Gericht in Amsterdam rollte den Fall daher wieder auf, wobei laut Handelsblatt eine Schadensersatzsumme von insgesamt bis zu zwei Milliarden Euro im Raum steht.
Problematisch könnte nun nur noch die Verjährung sein, denn der Kartellverstoß wurde schon 2016 festgestellt. Die endgültige Höchstverjährungsfrist beträgt zwar zehn Jahre. Diese muss jedoch immer im Einzelfall geprüft und festgelegt werden. Für viele betroffene Unternehmen droht dieses Jahr schon die Verjährung ihrer Ansprüche.
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