Aktuell wird vor betrügerischen SMS-Nachrichten gewarnt, die angeblich über den Verbleib einer Sendung informieren und ausstehende Zollgebühren einfordern.
Seit einigen Tagen sind SMS-Nachrichten im Umlauf, die potentiellen Sendungsempfängerinnen und -empfänger vermeintliche Probleme mit der Lieferung bescheinigen. Die Empfänger werden aufgefordert, Zollgebühren, die beim Sendungsimport angefallen seien, zu zahlen. Keinesfalls sollte der Link angeklickt oder gar die angeblichen Gebühren bezahlt werden.
Falsche UPS-Webseite führt in Abo-Falle
„Ihre Lieferung befindet sich in unserem Zollzentrum. Bitte begleichen Sie hier nicht bezahlte Importgebuhren: http: avezek.com/xxxx“, lautet der genaue Inhalt der SMS nach Angaben des österreichischen Portals Watchlist Internet. Der Link führt auf eine nachgeahmte UPS-Webseite, auf der die angeblichen Probleme mit der Lieferung geschildert werden – zu deren Lösung soll ein Betrag von 1,50 Euro gezahlt werden. Auf der Webseite sollen außerdem Fragen zur Lieferung beantwortet werden und – nach einer Weiterleitung auf eine weitere Seite – gebe es die Aufforderung, auch persönliche Daten sowie auch Kreditkarteninformationen einzugeben, sodass Gebühren abgebucht werden können.
Doch genau hier werden Ahnungslose in die Falle gelockt: So findet sich am Ende der Seite ein kleingedruckter Hinweis der Firma Fitoasi in englischer Sprache, dass ein Abo – genauer eine Mitgliedschaft für ein Kosmetikprodukte – abgeschlossen wird, durch das die Kreditkarte mit monatlich 49,95 Euro belastet werde. Es seien auch Varianten der Betrugsmasche im Umlauf, bei der für die Abbuchung auch die nunmehr für Internetzahlungen verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung, also die Zahlungsfreigabe per App oder SMS, eingefordert wird.
Das können Betroffene im Betrugsfall tun
Wer auf den Link geklickt oder gar die Gebühren bezahlt hat, sollte Empfehlungen von Watchlist Internet zufolge den unseriösen Abo-Anbieter (hier: fitoasi.com) kontaktieren und die umgehende Kündigung sowie Rückerstattung der abgebuchten Beträge einfordern und darauf hinweisen, dass der Abo-Vertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde. Führe dies nicht zum Erfolg, sollte über das Kreditkarteninstitut die Rückerstattung der abgebuchten Beträge gefordert und der Abo-Anbieter gesperrt werden. Im Falle der 2-Faktor-Authentifizierung sei die Rückbuchung des Geldes allerdings in der Regel nicht mehr möglich – daher sollte vor Zahlungsfreigabe im Netz stets darauf geachtet werden, ob Anbieter vertrauenswürdig und die Daten korrekt sind.
Erst vor wenigen Wochen waren infolge des Facebook-Leaks zahlreiche Fake-SMS von Versanddienstleistern im Umlauf. Meist ist bereits im Link nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um eine Nachricht der Paketdienste handelt, daher ist bei einer solchen Art Benachrichtigung stets Vorsicht geboten. Viele Anbieter nutzen für die Sendungsbenachrichtigungen auch hauseigene Apps, um Betrugsversuche zu reduzieren.
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