Immer wieder kommt es dazu, dass der DHL-Paketservice, bei dem Nachnahmegebühren für den Empfang zu entrichten sind, von Kriminellen ausgenutzt wird.
Die Polizeiinspektion Celle warnt derzeit vor einem kriminellen Vorgehen, auf das eher ältere Menschen hereingefallen seien. Die Geschädigten hatten zunächst einen Anruf erhalten, in dem ihnen erklärt wurde, dass sie versehentlich einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen hätten. Um diesen vermeintlichen Vertrag aufzulösen, würden sie ein Schriftstück benötigen, hieß es von den Betrügern. Dieses sollte ihnen dann auf dem Postweg zugesandt werden – es landete aber nicht einfach als Brief im Briefkasten.
Schriftstück ohne aussagekräftigen Inhalt
Stattdessen stellte der reguläre Postbote einen Paketabholschein von DHL zu, mit dem die Briefsendung in einer Postfiliale – angeblich coronabedingt – abgeholt werden könne. Um den dort hinterlegten Brief allerdings zu erhalten, musste vorab eine Nachnahmegebühr in dreistelliger Höhe entrichtet werden. „Bei den Postsendungen handelt es sich um einen Brief mit einem Schriftstück – ohne aussagekräftigen Inhalt, ohne Absender und Unterschrift, mit der Überschrift ,Vertragsauflösung‘“, teilt die Polizeibehörde mit. In ganz Niedersachsen sei es zu derartigen Fällen gekommen.
Weitere Vorfälle mit Nachnahme-Betrug
Eine weitere Betrugsmasche gab es in Mühlheim: Hier sollte eine Empfängerin fast 60 Euro per Nachnahmegebühr für eine Sendung zahlen, die sie nicht bestellt hatte. Den Abholschein hierfür hatte sie im Briefkasten. „Leider schrecken die Betrüger auch nicht davor zurück, euch bekannte Personen als Absender zu verwenden“, warnt sie nach Angaben des News-Portals Der Westen.
Bereits im Juli gab es Vorfälle mit einer weiteren Betrugsmasche rund um den Nachnahme-Service im Raum Dortmund. Dabei hatte sich ein vermeintlicher Arzt seine Bestellung in Geschäfte liefern lassen, die für ihn eine Nachnahmegebühr in Vorauskasse zahlten.
Paketsendungen und Abholscheine sollten stets genauestens geprüft und bei unbekannter Herkunft die Annahme verweigert werden. Und auch bei bekannten Absendern sei mindestens zu prüfen, ob die Gebührenzahlung tatsächlich von diesen beauftragt wurde. Es sollte nichts bezahlt werden, das nicht bestellt wurde. Die Post muss dem Empfänger auch nicht gestatten, vor dem Bezahlen in die Sendung hineinzusehen. „Die Post ist lediglich der Übermittler und erstattet später nicht“, so die Warnung der Polizei.
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