Bei der Einfuhr von Produkten aus China kam das Vereinigte Königreich den Empfehlungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung nicht nach.
Von 2011 bis 2017 hat das Vereinigte Königreich zu geringe Zölle auf importierte Produkte aus China erhoben und der Europäischen Union damit massiven Schaden zugefügt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), nach einer Klage der EU-Kommission gegen das Vereinigte Königreich, wie der EuGH in einer Pressemitteilung bekannt gab.
Das Land hat Importe von Textilien und Schuhen, die von China über Großbritannien geschifft wurden, nicht ausreichend kontrolliert und die fälligen Zölle nicht vollständig erhoben.
Vereinigtes Königreich kam seiner Verpflichtung nicht nach
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) empfahl den zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs ein Instrument zur Risikobewertung anzuwenden, welches den Mitgliedsstaaten ermöglichen soll, Einfuhren mit erheblichem Unterbewertungsrisiko aufzuspüren. Nach den Angaben des OLAF folgte das Vereinigte Königreich den Empfehlungen jedoch nicht, sondern überführte die betreffenden Waren ohne angemessene Zollkontrolle in den freien Verkehr im Binnenmarkt. Das führte dazu, dass ein Großteil der Zölle nicht erhoben werden konnten und der Europäischen Kommission nicht zur Verfügung standen.
Die Europäische Kommission klagte daher vor dem Europäischen Gerichtshof, da das Vereinigte Königreich seine Verpflichtungen über die Kontrolle und Überwachung im Bereich der Einziehung der Eigenmittel und gegen das Zollrecht verstoßen hat.
Schadenssumme muss neu berechnet werden
Die Europäische Kommission machte eine Schadenshöhe von knapp 2,7 Milliarden Euro geltend. Für diese Summe legte die Europäische Kommission allerdings zu wenig Beweise vor, sodass der EuGH die Klage bezüglich der Höhe des Schadens nicht stattgegeben hatte. Die Kommission muss die Summe nun neu berechnen.
Da es um einen Zeitraum vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union geht, war der Europäische Gerichtshof hier zuständig.
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