Eine Fake-Anwaltskanzlei versendet Mahnschreiben, mit denen die Kosten eines vermeintlichen Glücksspiel-Abonnements eingefordert werden.
In Rheinland-Pfalz haben einige Menschen in letzter Zeit Post von der vermeintlichen Anwaltskanzlei „Schmidt und Kollegen“ bekommen. Die Briefe hatten ein angeblichen “vorgerichtliches Mahnschreiben“ zum Inhalt, wie unter anderem swr.de berichtete.
In dem Brief wird behauptet, man habe einen Dienstleistungsvertrag mit der „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ abgeschlossen. Die vermeintliche Kanzlei behauptet, sie sei von der Lotto-Zentrale beauftragt worden, die Forderung einzuholen. Dabei wird insgesamt ein Betrag in Höhe von 289,50 Euro verlangt. Dieser setzt sich, angeblich, aus der Forderung des Dienstleistungsvertrages und aus Mahn- sowie Anwaltskosten zusammen. Um die Summe zu bezahlen, solle das beigefügte SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden und dann per Fax oder QR-Code übermittelt werden. Ansonsten werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, heißt es im Schreiben.
Brief enthält dubioses Kündigungsschreiben
Das Schreiben enthält außerdem ein „Kündigungsschreiben“, mit welchem man das Abonnement kündigen könne. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass man die angemahnten Gebühren akzeptiere. Die Kündigung könne, laut dem Schreiben, nur per Fax oder E-Mail übersandt werden.
Betroffen waren bisher Personen aus Linz im Kreis Neuwied, aus der Region Trier oder aus der Region Kaiserslautern.
Polizei und Verbraucherzentrale raten: Nicht zahlen!
Polizei und Verbraucherzentrale sind sich einig: Diese Schreiben sind nicht echt. Es handelt sich um eine Betrugsmasche. Mit der seriös-wirkenden Aufmachung und der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen, wollen die Betrüger die Empfänger einschüchtern und unter Druck setzen.
Die Schreiben sind allerdings gegenstandslos und die Kanzlei ist nicht existent. Die Polizei vermutet, dass die Betrüger durch Telefonbucheinträge an die Adressen der Empfänger gekommen sind. In ihrer Pressemitteilung warnt sie ausdrücklich davor, auf keinen Fall eine Lastschrift zu erteilen oder sonstige Bankdaten an die Täter zu übermitteln.
Kommentar schreiben