Der Online-Handel ist extrem schnelllebig. Sind die Artikel nicht sofort lieferbar, bringt der Fernabsatz für den Kunden kaum noch Vorteile gegenüber dem stationären Einzelhandel. Auch der Konkurrent, der schneller liefern kann als man selbst, kann dem eigenen Shop gefährlich werden.
Ist die im Online-Shop beworbene Ware entgegen der Erwartung des Verbrauchers zum angekündigten Zeitpunkt nicht beim Kunden eingetroffen, macht dies nicht nur den Kunden unzufrieden. Auch ein (ggf. kostenpflichtiger) Wettbewerbsverstoß liegt vor.
Informationspflicht Lieferzeitangabe
Im Online-Handel besteht die gesetzliche Pflicht, dem Kunden für Artikel, die über den Shop bestellt werden können, einen „Liefertermin“ für die angebotenen Produkte zu nennen. Diese Informationspflicht ergibt sich aus Artikel 246 a § 1 Absatz 1 Nr. 7 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (kurz: EGBGB).
Die Angabe der Lieferzeit darf daher in keinem Online-Shop fehlen. Informieren Sie den Kunden, wann er mit dem Eintreffen rechnen kann und differenzieren Sie auch nach dem Versand innerhalb Deutschlands und einem Versand ins Ausland. Stellen Sie klar, wann die Frist beginnt, z.B. nach Auftragsbestätigung oder bei vereinbarter Vorauszahlung nach dem Zeitpunkt der Zahlungsanweisung. Viele Händler vergessen bei der Lieferzeitangabe jedoch, dass auch etwaige Banklaufzeiten und Postwege in die Berechnung des Lieferzeitraums mit einbezogen werden müssen.
Logistik muss Lieferzeitangabe fristgerecht umsetzen
Besonders an dieser Stelle wird die Logistik auf eine harte Probe gestellt. Für die Praxis bedeutet dies nämlich, dass die Tage nach der Bestellung genau im Blick behalten werden müssen. Bezahlt der Kunde mit Paypal, muss die Ware entsprechend der gewählten Lieferzeit unverzüglich auf den Weg gebracht werden. Bringt der Kunde den Nachweis einer Überweisung, gilt Ähnliches.
Wurde im Shop die Angabe „Lieferung: 2 – 4 Tage“ gewählt, muss die Lieferung auch spätesten in 2 bis 4 Tagen beim Kunden eintreffen. Unternehmer müssen also vor einer solchen festen Angabe stets prüfen, ob die Ware überhaupt vorrätig ist. Wenn dies bejaht werden kann, muss abgeklärt werden, ob für den Versand im Einzelfall spezielle Vorkehrungen getroffen werden müssen, z.B. der Versand per Spedition (der ggf. etwas länger dauern kann). Auch sollte mit dem Transportunternehmen genau abgeklärt werden, wie lange eine Lieferung ins Ausland dauern kann. Entsprechend müssen die Angaben im Online-Shop gewählt werden.
Auch wenn die Ware das Logistikzentrum verlassen hat, ist dies noch im Verantwortungsbereich des Unternehmers. Er muss sich einem zuverlässigen Transportunternehmen bedienen, denn auch für deren Handeln ist er verantwortlich.
Fazit
„Versprochen ist versprochen.“ Wenn dem Kunden eine Lieferung bis zum Tag x versprochen wurde, muss dieser Termin auch eingehalten werden. Hierfür ist ein reibungsloser Ablauf in der Logistik notwendig. Unternehmer sollten daher die zuvor aufgeworfenen Fragen genau abklären. Auch eine Anpassung bei Engpässen (z.B. in der Weihnachtszeit) ist notwendig, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
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