Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat jetzt ein Eckpunktepapier zur geplanten Reform des Postgesetzes vorgestellt. Die Bedürfnisse der zunehmend digitalen Gesellschaft sollen besser berücksichtigt werden.
80 Prozent der Briefsendungen sollen, im Jahresdurchschnitt, am nächsten Werktag zugestellt werden. Das sehen die aktuellen Laufzeitvorgaben vor. „Kaum hilfreich“, heißt es in einem Eckpunktepapier, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jetzt vorgestellt hat. Schließlich wisse der Absendende nicht, ob sein Brief nun zu den glücklichen 80 Prozent gehört oder eben nicht. Hinter dem Eckpunktepapier steht etwas Wichtiges: Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht vor, das Postgesetz in der aktuellen Legislaturperiode grundlegend zu novellieren. Zuletzt geschah das 1999, es weht also nicht mehr der frischeste Wind durch die gesetzlichen Regulierungen. Nach den Vorschlägen des Eckpunktepapiers könnte es mit der Briefzustellung künftig gemütlicher laufen, dafür aber zuverlässiger. Und noch weitere Änderungen werden vorgeschlagen.
Eckpunktepapier: Zuverlässigkeit der Postzustellung ist wichtig
Das Eckpunktepapier entspringt einem Dialog mit Stakeholdern, den das BMWK Mitte 2022 angestoßen hat, und soll Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines konkreten Entwurfs eines neuen Postgesetzes sein. Es geht um viele Themen: Postdienstleistungen als wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens sollen den heutigen Bedürfnissen einer zunehmend digitalen Gesellschaft angepasst werden, wobei auch die besonderen Bedürfnisse des ländlichen Raums berücksichtigt werden müssten.
Die Anforderungen an den Brief hätten sich verändert: Vor dem Hintergrund, dass schnelle Kommunikation vor allem digital abläuft, bleibe besonders die Verlässlichkeit der Postzustellung wichtig. Man kann sich daher auch vorstellen, die Anforderungen an die Laufzeit zu verändern. Künftig könnte die Zustellung länger dauern, dafür würde die Verbindlichkeit steigen. Das Papier spricht hier auch von einer Verbesserung der Transparenz durch eine effektive Sendungsverfolgung – was genau das meint, lässt es aber offen.
Mehr Wettbewerb bei Post und Paket
Auch die Grundversorgung mit den Universaldienstleistungen soll an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. So sei das Paket gerade durch den E-Commerce fester Bestandteil der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs geworden. Im Katalog der Universaldienstprodukte spiegelt sich das aber nicht unbedingt wider. Der sehe beispielsweise eine Nachnahmesendung im Briefbereich vor, wo entsprechende Produkte eher im Paketsektor üblich seien und auch angeboten werden würden. Auch außerhalb der Universaldienste will man aber die Interessen von Nutzerinnen und Nutzer stärker in den Blick nehmen. Bereits 2021 wurde das „postalische Schlichtungsverfahren“ gestärkt – Dienstleister sind nunmehr verpflichtet, am Verfahren teilzunehmen, wenn Verbraucher die Schlichtungsstelle anrufen. Wo 2020 noch 1.861 Anträge gab, waren es 2021 dann bereits 3.752.
Bei allem spielt im Eckpunktepapier auch der Wettbewerb eine Rolle: Hiervon soll es nicht nur mehr geben, er soll auch fairer und die Branche nachhaltiger werden. Vorgeschlagen werden erweiterte Möglichkeiten der Marktüberwachung, Informationsrechte und für den Fall der Fälle auch weitere Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen der Missbrauchsaufsicht.
Das achtseitige Eckpunktepapier (Stand 26.01.2023) kann hier eingesehen werden.
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