Betrachtet man den Gesetzeswortlaut genauer, könnte die Post seine Nachforschungsaufträge unter Umständen kostenpflichtig machen.
Das Jahr ging turbulent los für die Post. Im Zuge der Verhandlungen hatte es im Januar und Februar zahlreiche Arbeitsniederlungen gegeben. Millionen Sendungen wurden deshalb verspätet zugestellt. Nach dem letzten Streik blieben beispielsweise ein Fünftel der Pakete liegen. Und das löste vor allem eine Frage aus: Wo sind die ganzen Sendungen abgeblieben?
Laut dem Postdienstleistungsgesetz darf der Absender Nachforschungen nach dem Verbleib eingelieferter Briefsendungen verlangen. Der Anbieter der Postdienstleistungen hat Nachforschungsaufträge unverzüglich zu bearbeiten und den Absender über das Ergebnis der Nachforschung zu unterrichten. Bislang war das immer kostenfrei möglich.
Rechercheaufwand kann in Rechnung gestellt werden
Wie Paketda berichtet, sollte man das Gesetz jedoch zu Ende lesen: „Stellt sich heraus, dass ein Verschulden des Anbieters ausgeschlossen werden kann, kann auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Entgelt für die Nachforschung erhoben werden.“ Alle Fälle, in denen der Absender zu ungeduldig war oder der Brief nach der eigentlichen, ordnungsgemäßen Zustellung verloren gegangen ist, könnten somit zur Kasse gebeten werden, denn dann trifft die Post gerade kein Verschulden.
Bislang ist vonseiten der Post jedoch nicht bekannt, an der bisherigen Praxis etwas zu ändern. Auch in dem Fall, in dem der Nachforschungsauftrag ergibt, dass sie Sendung tatsächlich auf ein Verschulden der Post verloren gegangen ist, bleibt alles beim Alten. Dann kann der Absender Schadensersatz verlangen. Damit war erst Ende 2022 ein Kunde erfolgreich gegen den Versanddienstleister vorgegangen, dessen Paket auf dem Versandweg verloren gegangen ist.
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Sicher gibt es Pappnasen, die so verpeilt sind, dass sie in ihrem Onlineshopping- Wahn den Überblick verlieren, was schon da ist und was noch kommen sollte.
Aber die Realität ist doch eher, dass Sendungen - aus welchem Grund auch immer - auf dem Versandweg über Tage oder gar Wochen irgendwo herumliegen und der Versandstatus ändert sich nicht mehr. Startet man dann eine Nachforschung kommt plötzlich Bewegung in die Sache und das vermisste Paket wird ausgeliefert.
So als gäbe es in Versandzentren immer wieder mal Rollwagen oder fertig beladene Transporter, die z.B. aus Krankheitsgründ en erst mal nicht abgearbeitet werden.
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selbst nachforschungsa nträge werden scheinbar nachweislich ! einfach auf: ,, leider nicht gefunden ,, beantwortet. dann aber bei nachweis der eigenen webseite unter sendungsverfolg ung der nachweis ist, das die sendung dem empfänger mit unterschrift zugestellt wurde. so hatte es eine bekannte gerade. die hat bei der französischen post angefragt, ob dort eine anfrage wegen der sendung gewesen ist. = nein ! . daraufhin hat sie die post wieder kontaktiert und siehe da. eine woche später war der nachweis der zustellung auf einmal da.
natürlich auch einfacher, die 25.- oder 50.- nach viel schreiberei des absenders dann schnell bezahlen, wie wirklich einen zum nachforschen abzustellen.
eigentlich müßte die post / dhl dann extra schadensersatz an die einlieferer für den ganzen strß und zeit zahlen.
nicht anders, wie einige gerade ihre sendungen zurückbekommen, mit angeblich mehrfach verwendeter briefmarke. es kann gerne ein gutachter testen, die sind garantiert nie vorher benutzt worden. aber post droht mit 50.- und strafe. aber selber reagiert sie auf die rechnung für den verlust des kunden und ebay streitfall dann auf ersatz nicht.!
vor allem kommen die dann erst wochen später zurück.
kund weg, geld weg, porto usw weg.
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