Begeht die Deutsche Bahn Marktmissbrauch? Ja, findet das Bundeskartellamt.

 
Das Bundeskartellamt wirft der Deutschen Bahn Marktmissbrauch vor. Dabei geht es vor allem um den Umgang mit Mobilitätsplattformen. Bereits 2019 leitete dass Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen ein. Nun steht der Vorwurf des Marktmissbrauchs als vorläufiges Ergebnis im Raum.

Keine Provision für Mobilitätsplattformen

Das Bundeskartellamt hat sich vor allem den Umgang mit Mobilitätsplattformen angeschaut und dabei drei Problematiken bemängelt. „Nach unserem vorläufigen Prüfungsergebnis ist die vom Netzbetrieb bis zum Fahrkartenvertrieb vertikal integrierte Deutsche Bahn das in Deutschland marktbeherrschende Verkehrsunternehmen auf der Schiene. Daher unterfällt die DB der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und hat besondere Pflichten gegenüber Dritten, z.B. Mobilitätsdienstleistern“, heißt es dazu von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in der hauseigenen Pressemitteilung.

Zum einen wickeln viele Mobilitätsplattformen, über die Tickets erworben werden können, für die Deutsche Bahn die Buchungs- und Zahlungsvorgänge ab. Eine Provision gibt es dafür nicht. Dabei tragen die Mobilitätsplattformen gleichzeitig die Kosten für die Vorgänge, Betrugsausfälle, den Kundensupport und so weiter. Damit sind Plattformen, die Tickets der Deutschen Bahn anbieten, schlechter gestellt, als jene, die keine Tickets anbieten.

Gleichzeitig dürfen Mobilitätsplattformen nicht mit DB-spezifischen Begriffen werben. Es dürfen also beispielsweise nicht die Wörter „DB Bahn“, „ICE“ oder „bahn.de“ als Schlagworte genutzt werden, Das schränkt die Auffindbarkeit solcher Mobilitätformen natürlich ein.

Zum dritten wird moniert, dass Mobilitätsplattformen keine Rabatte auf die Tickets der Deutschen Bahn gewähren dürfen. Solche Rabatte sind selbst dann verboten, wenn die Plattformen den Ticketpreis gegenüber der Deutschen Bahn voll finanzieren.

Auswirkungen auf andere Verkehrsunternehmen

Dass die Mobilitätsplattformen nur eingeschränkt tätig werden dürfen, wirkt sich auf den Markt insgesamt aus: Andere, weniger bekannte Verkehrsunternehmen können durch die Mobilitätsplattformen Tickets verkaufen – wenn diese aber nicht oder nur schwer gefunden werden, weil die meisten Zugreisenden nach eben Begriffen, wie etwa „Deutsche Bahn“, suchen, haben kleine Unternehmen kaum eine Chance. Ihnen fehlt schlicht die Reichweite, die sie über die Mobilitätsplattformen erreichen können. 

Ein weiteres großes Manko ist der Umstand, dass die Deutsche Bahn Prognosedaten des Schienenverkehrs nicht herausgibt. Damit können Mobilitätsplattformen Verspätungen und Zugausfälle nicht abbilden.

So geht es weiter

Bei der Einschätzung des Bundeskartellamts handelt es sich um ein vorläufiges Ergebnis. Die Deutsche Bahn erhält nun die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. 

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