Andreas Scheuer muss möglicherweise für den Schaden aus dem Maut-Desaster mitzahlen.
Das Projekt Maut wurde von Andreas Scheuer gnadenlos mit Vollgas gegen die Wand gefahren. Was am Ende bleibt, sind unerfüllte Verträge gegenüber den Mautbetreibern Kapsch TrafficCom und CTS Eventim. Diese hatten ursprünglich 560 Millionen Euro Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland gefordert. Man einigte sich schließlich auf 243 Millionen Euro. Aber: Wer soll das zahlen?
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) lässt nun jedenfalls prüfen, ob nicht sein Vorgänger Andreas Scheuer (CDU) in Regress genommen werden könnte.
Eine Reihe schwerwiegender Fehler
Wer das Maut-Projekt und das Scheitern verfolgt hat, wird vielleicht das eine ums andere Mal die Hand mit Beschleunigung gegen die Stirn geworfen haben. Besonders erwähnenswert ist wohl der Umstand, dass Scheuer die Mautverträge mit den Unternehmen verbindlich unterschrieben hat, bevor eine Bewertung der Pläne durch den EuGH vorlag. „Dass ein Schaden entstanden ist, steht außer Frage. Den kann man ja präzise beziffern“, sagte Wissing laut Beck-Aktuell dazu. Ein Gutachten soll nun klären, auf welcher Basis und in welchem Umfang Scheuer dafür in Regress genommen werden kann. „Für eine rechtliche Verantwortung und damit einen Regress müssen aber noch weitere Voraussetzungen vorliegen. Diese soll das Gutachten herausarbeiten und dann prüfen, ob sie im konkreten Fall vorliegen“, heißt es weiter von dem Politiker. Er wolle sich außerdem nicht dem Vorwurf aussetzen, nicht mit aller Sorgfalt geprüft zu haben.
Akten nicht einfach „in den Keller legen“
Für Wissing scheint es selbstverständlich zu sein, Regressansprüche zu prüfen, auch wenn diese als juristisch schwierig gelten. „Ich habe als Minister auch die Vermögensinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren“, sagte Wissing. „Und wenn es die Möglichkeit geben sollte, jemanden in Regress zu nehmen, dann wäre es meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Regressforderungen durchgesetzt werden und nicht einfach die Akten in den Keller gelegt werden.“
Schwierig dürfte das Durchsetzen von Regressansprüchen wegen des Grundgesetzes sein: Hier ist zwar geregelt, dass Deutschland im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einen „handelnden Amtswalter“ in Regress nehmen kann; zwingende Voraussetzung ist aber eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage. Für Bundesminister wurde eine solche Grundlage gerade nicht geschaffen.
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