Subunternehmen tragen zu den prekären Arbeitsbedingungen in der Paketbranche bei, bemängeln Arbeitnehmervertretungen und fordern Verbote. 

Jetzt hat sich die Monopolkommission in die Debatte um ein mögliches Verbot der Subunternehmerpraxis in der Paketbranche eingeschaltet. Das Beratungsgremium der Bundesregierung zu Regulierung- und Wettbewerbsfragen warnte am 20. März im Wirtschaftsausschuss des Bundestags in Berlin vor Folgen in der Versorgungsstruktur, die eine entsprechende Regelung mit sich bringen könnte: „Letztlich würde ein Verbot der Subunternehmer dazu führen, dass wir etablierte Strukturen, die zu einer sinnvollen Versorgung führen, zerschlagen würden“, erklärte Jürgen Kühling, Chef der Monopolkommission, laut dpa/Verkehrsrundschau, vor dem Ausschuss.

Probleme in der ländlichen Versorgung

Insbesondere auf dem Land seien Subunternehmen lokal tätig, die Sendungen der Paketdienste bündeln und anschließend zustellen. „Das ist nicht nur für die Versorgung auf dem Land sehr wichtig, sondern auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll“, so Kühling. Auf diese Weise würden bei Transporten auch CO₂-Emissionen eingespart, so die Argumentation.

Auch die Paketbranche hatte sich bereits gegen eine Verbotsregelung ausgesprochen. Sie könnte für zahlreiche kleinere Kurierdienste das Aus bedeuten. Aus Sicht des Paketverbands BIEK seien Subunternehmen unverzichtbar und die diskutierte Regelung ein Versuch, Vertragspartnerschaften zu verbieten.

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Arbeitnehmervertretungen, wie die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, machen die Tatsache, dass große Paketdienste Werkverträge mit Subfirmen schließen, maßgeblich für Missstände wie zu lange Arbeitszeiten oder geringe Löhne in der Paketbranche verantwortlich. Allem voran werden sogenannte Subunternehmerketten scharf kritisiert – also Fälle, in denen Subunternehmen weitere Subunternehmen zur Auftragserfüllung engagieren. Es gehe bei manchen Subunternehmern um „Tarnen, Tricksen und Täuschen“, erklärte Post-Betriebsrat Frank Norkus in der Anhörung im Wirtschaftsausschuss.

Die Bundesländer befürworten daher eine Verbotsregelung für Subunternehmen, umgesetzt werden könne diese mit der geplanten Änderung des Postgesetzes. In der Regierungskoalition besteht in der Frage jedoch weiterhin Uneinigkeit. Dass der Bundestag sich deshalb für ein Verbot ausspricht, gilt aktuell nicht als sehr wahrscheinlich. Möglich ist eine Verschärfung der Regelung. So steht auch die Idee im Raum, dass Subunternehmen künftig tarifgebunden sein müssen.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com