Deutsche Post: Betrüger soll Millionen mit erfundenen Briefen erbeutet haben

Veröffentlicht: 21.03.2025
imgAktualisierung: 21.03.2025
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.03.2025
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Eine Kiste voller Geschäftsbriefe steht in einem Großraumbüro, bereit zur Abholung
Erstellt mit Dall-E
Weil er Briefmengen verfälscht und die Post so um mehrere Millionen Euro betrogen habe, steht jetzt ein Mann in Koblenz vor Gericht.


Am Landgericht Koblenz steht ein mutmaßlicher Betrüger vor Gericht, der die Deutsche Post durch fingierte Sendungsmengen um eine Millionensumme gebracht haben soll.

Der Angeklagte war Betriebsleiter eines privaten Postdienstleisters, der Briefe bei Großkunden – etwa Banken oder Versicherungen – abholt und vorsortiert, um diese anschließend an die Post zu übergeben. Für bestimmte Sendungsmengen der Geschäftspost gewährt die Deutsche Post Rabatte, den die Dienstleister mit den Geschäftskunden verrechnen. 

Nicht existente Briefe abgerechnet

Durch dieses System sollen sich der Tatverdächtige und weitere Komplizen bereichert haben, indem sie ein Netzwerk von Subunternehmen, unter anderem ansässig in Mainz und Wiesbaden, aufgebaut haben. Über dieses haben sie mehr Briefe bei der Post abgerechnet, als sie tatsächlich abgegeben haben, teilt die Staatsanwaltschaft Koblenz laut SWR mit. Ein Teil der Geschäftspostmenge war also frei erfunden. 

Langjähriges Gerichtsverfahren

Der Fall ist nicht neu, sondern wurde bereits erstmals im Jahr 2017 verhandelt. Die Betrugsmasche flog damals eher durch Zufall im Rahmen einer Steuerermittlung auf. Der Prozess wurde 2018 wegen der Frage unterbrochen, um wie viele Briefsendungen es sich gehandelt habe und wie hoch demnach der Schaden ausfalle. Zwischenzeitlich war von Schadenssummen in Höhe von 100 Millionen Euro für die Deutsche Post die Rede.

Am 18. März 2025 startete der Prozess gegen den 49-jährigen Tatverdächtigen erneut, insgesamt sind fünf Verhandlungstermine angesetzt. Allerdings sollen die Staatsanwaltschaft, der vorsitzende Richter und der Verteidiger gemeinsam mit dem Angeklagten bereits zu einer Einigung gelangt sein, sodass ein Urteil in Kürze erwartet wird. Der Tatverdächtige wolle für eine Strafmilderung ein Teilgeständnis ablegen. Die Staatsanwaltschaft ließ darüber hinaus eine Klage wegen Steuerhinterziehung fallen und wolle die Vermögenswerte des Angeklagten nicht einziehen.

Angeklagt waren neben dem Hauptverdächtigen ursprünglich drei weitere mutmaßliche Mittäter. Von diesen sei inzwischen einer verstorben, ein weiterer verbüße bereits wegen eines anderen Tatbestands eine Haftstrafe und das Verfahren gegen die dritte Person wird gesondert verhandelt.

Veröffentlicht: 21.03.2025
img Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
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Hanna Behn

Hanna Behn

Expertin für Handel & Unternehmertum

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