Bereits im April wurden die Pflichten, die mit dem neuen EU-Lieferkettengesetz einhergehen, verschoben. Erst ab 2028 sollen die Pflichten gelten und dann auch erst einmal für sehr große Unternehmen. Dabei wird es aber nicht bleiben. Das ohnehin vor allem in der Wirtschaft umstrittene Gesetz, das schon 2023 verabschiedet wurde, wird offenbar enorm abgeschwächt. Die EU-Mitgliedstaaten planen eine deutliche Lockerung.
Künftig sollen demnach nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro unter die neuen Regelungen zum Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten fallen. Dies solle, so der Ministerrat der Europäischen Union, ein wirtschaftsfreundlicheres Umfeld garantieren. Das ursprüngliche Ziel, also der Schutz grundlegender Menschenrechte durch Vermeidung und Ahndung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in globalen Lieferketten, bleibe bestehen.
CSDDD „komplett ausgehöhlt“
Eigentlich sollte die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Jahresumsatz gelten - schon diese Grenze galt vielen als zu hoch. Etwa 80 Prozent der betroffenen Unternehmen fallen mit der Heraufsetzung der Grenze nicht mehr unter das Gesetz, schätzt die EU-Kommission.
Die weitere Lockerung sei ein „schwerer Rückschlag für Umwelt, Klima und Menschenrechte in globalen Lieferketten“, so Armin Paasch, Menschenrechtsexperte des katholischen Hilfswerks Misereor, gegenüber der Frankfurter Rundschau. „Was die Kommission von ihren ursprünglichen Regulierungen übriggelassen hat, wollen die Ministerinnen und Minister nun auch noch wegkürzen“, kritisiert Cornelia Heydenreich von der Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch.
Weitere Lockerungen
Neben der Verringerung der Zahl der betroffenen Unternehmen fordert die Mehrheit der EU-Länder weitere Lockerungen. Betroffene Firmen sollen die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards nicht mehr in der gesamten Lieferkette, sondern nur noch bei direkten Zulieferern einhalten müssen. Außerdem sollen die Auskunftspflichten der Firmen gelockert werden. Strenge Vorgaben sollen nur noch für Lieferketten mit besonders hohem Risiko gelten.
Die finale Abstimmung zwischen EU-Parlament, Kommission und EU-Rat wird in den kommenden Wochen erwartet.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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