Am 19. Juli 2024 trat das neue Postmodernisierungsgesetz (PostModG) in Kraft, um die veralteten Vorschriften aus dem Jahr 1997 zu reformieren. Der Fokus der Neuregelung liegt darauf, eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen. Dabei werden Aspekte wie Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen besonders betont. Gleichzeitig soll der Zugang für Wettbewerber der Deutschen Post zum wachsenden Markt der Zustelldienstleister erleichtert und fair gestaltet werden.
Neben den neuen Regelungen für KEP-Dienstleister gelten ab dem 1. Januar 2025 auch strengere Vorschriften für Händler.
Neue Laufzeitvorgaben
Ab 2025 ändern sich die vorgeschriebenen Zustellzeiten von Briefen und Paketen. Da besonders die Briefmengen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sind, wird den Logistikern hier für die Zustellung nun mehr Zeit eingeräumt. Ab 2025 müssen 95 Prozent der inländischen Brief- und Paketsendungen am dritten Werktag nach Einlieferung zugestellt werden, 99 Prozent am vierten Werktag.
Um sich an diese gesetzten Vorschriften zu halten, sollten Online-Händler eine maximale Lieferzeit von drei bis vier Werktagen für innerdeutsche Sendungen einkalkulieren und gegebenenfalls engere Absprachen mit dem beauftragten Zustellunternehmen treffen, sodass die Fristen eingehalten werden.
Kennzeichnung von schweren Paketen
Ab dem 1. Januar 2025 sind Versanddienstleister verpflichtet, schwere Pakete je nach Gewicht klar zu kennzeichnen: Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg bis 20 kg müssen einen leicht verständlichen Hinweis auf ihr erhöhtes Gewicht tragen. Für Pakete über 20 kg ist ein zusätzlicher Hinweis erforderlich, der sich vom ersten unterscheidet. Diese Kennzeichnung muss erfolgen, bevor das Paket in den Zustellprozess übergeht, also bereits vor der Übergabe an den Versanddienstleister.
Da die Versanddienstleister lediglich sicherstellen müssen, dass die Kennzeichnung erfolgt, ist es sehr wahrscheinlich, dass sie die Verantwortung dafür an die Online-Händler weitergeben. Es ist zu erwarten, dass diesen dann entsprechende Aufkleber, Plaketten oder Piktogramme bereitgestellt werden, um sie vor dem Versand am Paket anzubringen. Um dies korrekt umzusetzen, benötigen Verkäufer also eine Waage, um das Gewicht ihrer Pakete vorab zu ermitteln.
Vorschriften zum korrekten Zustellungsort
Mit dem Postmodernisierungsgesetz soll auch der Fokus auf den Verbraucherschutz gelegt werden. Deswegen dürfen Pakete zukünftig bei einer fehlgeschlagenen Zustellung nicht mehr an weit entfernte Orte zur Abholung gebracht werden. Stattdessen muss die Abholung entweder in der „unmittelbaren Nachbarschaft“ oder am „nächstgelegenen Hinterlegungsort“ ermöglicht werden.
Online-Händler haben auf diese Regelung zwar keinen direkten Einfluss, da die Verantwortung hierfür beim Anbieter (Postdienstleister) liegt. Dennoch könnten Probleme bei der Zustellung auftreten, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden zu vertreten hat. Falls die Sendung an einem zu weit entfernten Ort abgegeben wird, könnte dies als nicht erfolgreiche Zustellung gewertet werden. Der Kunde ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die Ware von dort abzuholen.
Sollte es zu einer solchen Situation kommen, müssen Händler möglicherweise eine erneute Zustellung organisieren. Alternativ kann von vornherein sichergestellt werden, dass das Paket an den tatsächlich nächstgelegenen Hinterlegungsort geliefert wird, um den gesetzlichen Anforderungen und den Erwartungen des Kunden gerecht zu werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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