Schwere Pakete stellen für Zusteller:innen eine hohe körperliche Belastung dar. Aus diesem Grund stimmte das Bundeskabinett Mitte Dezember einem Änderungsvorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMVK) für die Postnovelle zu: Sendungen mit einem Gewicht ab 23 Kilogramm sollten nur noch von zwei Personen zugestellt werden dürfen. Bisher gilt das für eine Gewichtsgrenze von 31,5 Kilogramm. Diese Entlastungsregelung soll es jetzt aber vorerst nicht geben.
SPD, Grüne und CDU/CSU konnten im Bundestag bei der Regelung keinen Konsens erzielen.
Thema für die kommende Legislaturperiode
Seitens der Union hatte man die 23-Kilogramm-Grenze selbst vorgeschlagen, meldet die Deutsche Presseagentur. Aus der Ampelkoalition kam damals Gegenwind von der FDP, da der Transport schwerer Pakete mit technischen Hilfsmitteln möglich sei. Nach dem eingebrachten Gesetzentwurf von SPD und Grünen erklärte die CDU/CSU bereits, dieses Thema erst in der kommenden Legislaturperiode angehen zu wollen.
Laut dem CSU-Abgeordneten Hansjörg Durz fehle es an einer Differenzierung je nach Zustellsituation: Bei ebenerdigen Lieferungen solle die Gewichtsgrenze nicht greifen, bei der Zustellung über mehrere Etagen schon. Ob dies in der Praxis für Zusteller:innen tatsächlich einen echten Unterschied macht, bleibt abzuwarten.
Verbände wünschen sich praxistaugliche Regelungen
Aus Sicht der Zustellfirmen wünscht man sich praxisorientierte Rahmenbedingungen: „Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Regelungen zur Zustellung schwerer Sendungen nicht absolut, sondern situationsabhängig ausgestaltet werden“, erklärte der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) in einem Schreiben an seine Mitglieder. Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) wertete das Gesetzgebungsverfahren „als symbolische Maßnahme vor den Wahlen“. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz seien schon jetzt gelebte Praxis in der Branche, betonte BPEX-Vorsitzender Marten Bosselmann. „Sie sind zentrale Anliegen, weshalb die Unternehmen auch weiterhin daraufsetzen, durch Schulungen, ergonomische Hilfsmittel und technische Innovationen die Belastungen für alle involvierten Personen zu minimieren.“
Die Gewerkschaft Verdi hält eine Gewichtsgrenze von 20 Kilogramm für angemessen, jedoch würde der Gesetzentwurf eine deutliche Entlastung für die Beschäftigten in der Paketbranche bedeuten, heißt es.
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