Facebook-Richtlinien still und heimlich geändert - Titelbilder dürfen werblich sein

Veröffentlicht: 26.03.2013 | Geschrieben von: Anja Günther | Letzte Aktualisierung: 04.04.2013

Ohne großen Wirbel hat Facebook seine Richtlinien zum Titelbild auf Fanseiten geändert. Demnach dürfen nun werbliche Aussagen im prominenten Teil der Seite platziert werden. Doch Vorsicht: Die 20 Prozent Textregelung besteht nach wie vor.

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Bereits am 6. März 2013 wurden laut US Facebook der Großteil der Facebook-Richtlinien zum Titelbild gestrichen. Die einzige Vorgabe, die geblieben ist, umfasst die 20 Prozent Textregelung. Die AGB der deutschen Facebook Seite wurden still und heimlich angepasst (siehe Abschnitt III, B). Das Datum des letzten Updates zeigt aber nach wie vor den 17. Dezember 2012 an.

Die geänderten Facebook-Richtlinien öffnen damit ein neues Feld für Firmen und die Platzierung von Werbebotschaften. Rabatte können nun ebenso massenwirksam publiziert werden wie Kontaktinformationen und Handlungsaufrufe.

Folgende Punkte sind aus den Facebook-Richtlinien zum Titelbild verschwunden:

  • Preise oder Kaufinformationen, z. B. „40 % Nachlass“ oder „Auf unserer Webseite herunterladen“
  • Kontaktinformationen wie Internetadresse, E-Mail, Postadresse oder andere Informationen für den Info-Bereich deiner Seite.
  • Referenzen zu den Elementen der Nutzer-Schnittstellen, z. B. „Gefällt mir“ oder „Teilen“ sowie beliebige andere Facebook-Funktionen
  • Handlungsaufrufe wie „Jetzt kaufen“ oder „Erzähle deinen Freunden davon“

Online-Händler können somit offiziell auf ihren Facebook-Seiten Rabattaktionen im Titelbild platzieren und zum Kauf bzw. zum Teilen aufrufen.

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