Update: Kampf des Schleswig-Holsteinischen ULD gegen Facebook-Pages

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 07.03.2013

UrteilIm Sommer dieses Jahres war das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) des Landes Schleswig-Holstein angetreten, dem Unternehmens-riesen Facebook wegen fortgesetzter Verstöße gegen deutsche und europäische Datenschutzbestimmungen auf die Füße zu treten. Im Fokus der Debatte standen und stehen weiterhin die Unternehmensseiten bzw. Fanpages von Facebook sowie die Social-Media-Plugins, wie z.B. der „Gefällt-mir“-Button (wir haben berichtet).

Wir geben nachfolgend einen Überblick über die Entwicklungen in dieser Angelegenheit sowie eine weitere Empfehlung:

Das ULD hatte Ende August alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook sowie die Social-Plugins zu entfernen.

Den öffentlichen Stellen wurden vom ULD angedroht, den privaten Anbietern Untersagungsverfügungen sowie Bußgeldverfahren zu beanstanden.

In der Folge kam es zu einer – medienwirksamen – Gesprächsrunde des ULD mit Facebook, die leider ohne nennenswerte Übereinkunft endete. Am 07.09.2011 bezog Richard Allan – Verantwortlicher von Facebook für den Raum Europa – im Schleswig-Holsteinischen Landtag Position. Das ULD vertrat Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein.

Hier nur eine kurze Zusammenfassung des Statements, welches Facebook auf die Vorwürfe des ULD hin abgegeben hat:

  • Facebook erstelle keine „pseudonymen Profile“ von Personen, die Facebook nicht nutzen und den Gefällt-mir-Button betätigen;
  • Facebook speichere und verwende sog. „anonymisierte Impressionsdaten“: die IP-Adressen der Nutzer werden in künstliche Adressen umgewandelt, sodass eine Rückverfolgung zu bestimmten Nutzergeräten oder Personen nicht möglich sei;
  • Administratoren von Fanpages sowie Webseiten-Betreiber, welche die „Insight-Tools“ von Facebook nutzen, hätten keinen Zugang zu den zugrunde liegenden Daten von Facebook.

Das ULD zog folgendes Resümee aus der Gesprächsrunde mit Richard Allan:

„...Bisher gab es nur einen Austausch von Standpunkten. Dass Facebook Gespräche führt, ist ein erster Anfang, hat aber an der technischen und rechtlichen Bewertung des ULD vorerst nichts geändert. Bevor Plugins und Fanpages von Facebook datenschutzkonform genutzt werden können, muss sich das Unternehmen noch gewaltig bewegen...“

Es folgte eine weitere Gesprächsrunde am 08.09.2011, diesmal zwischen dem Facebook-Vertreter Richard Allan mit dem Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich. Hier erklärte sich Facebook grundsätzlich bereit

„...im Wege der Selbstregulierung den Schutz der Nutzer von sozialen Netzwerken zu stärken...“.

Bundesinnenminister Friedrich wies darauf hin, dass eine Lösung auf europäischer Ebene gesucht und gefunden werden muss. Bis eine europaweit einheitliche gesetzliche Regelung geschaffen wird, müsse man auf Selbstregulierung und die Schaffung eines freiwilligen Kodex setzen.

Das ULD verfolgt seine Linie weiter. So hat es Anfang Oktober sein Anliegen der Löschung von Fanpages bei Facebook und Social-Media-Plugins an die Staatskanzlei des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein herangetragen. Die Staatskanzlei – bzw. der Chef ebenjener – und das ULD sind daraufhin in Gespräche getreten. Die Staatskanzlei will den Vorwurf des ULD erst einmal überprüfen.

Das Ergebnis dieser Prüfung muss noch abgewartet werden.

Empfehlung:

Wir raten weiterhin, die Fortentwicklung der Diskussion besonnen zu verfolgen – es besteht nach wie vor kein Grund zur Panik.

Das ULD hat inzwischen konkretisiert, dass es nicht alle Facebook-Pagebetreiber in Schleswig-Holstein anschreiben, sondern "...ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten" möchte.

Zudem wird Thilo Weichert auf der Webpräsenz des ULD folgendermaßen zitiert:

„Das ULD hat nie angedroht, dass es Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro verhängen werde – schon gar nicht als ersten Schritt oder gar gegen Betreiber kleiner privater Webseiten. Das ULD sicherte von Anfang an zu, dass die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Opportunität strikt beachtet werden.

Wir informieren Sie per Newsletter, sobald etwas Entscheidendes in dieser Sache passiert.

Kommentare  

#1 peter 2011-10-19 21:51
einfach blödeeeeeeeee.. .............. Haben wir nichts anderes mehr zu tun?
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